5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Ständeratskommission nimmt Beratung der Agrarpolitik 2022+ auf

Für die blockierte Vorlage zur Zukunft der Schweizer Landwirtschaft zeichnet sich Bewegung ab. Die zuständige Kommission des Ständerates will die sistierte Agrarpolitik 2022+ (AP22+) nun beraten.

Im März 2021 hatten beide Kammern die AP22+ auf Eis gelegt und vom Bundesrat stattdessen einen Bericht zu den langfristigen Perspektiven in der Landwirtschaft bestellt. Diesen legte die Landesregierung vergangene Woche vor und schlug dabei eine Etappierung der Vorlage und auch Abstriche vor.
Keine Änderungen im bäuerlichen Bodenrecht gewollt
Diesen Ball nimmt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) nun auf. Ohne Opposition beschloss sie, auf die Vorlage einzutreten, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Nicht eintreten will sie auf Änderungen im bäuerlichen Bodenrecht – entsprechend dem Vorschlag des Bundesrates. Er hatte eine separate Vorlage empfohlen. Noch vor der Herbstsession will die WAK-S die Detailberatung der AP22+ aufnehmen. Der Ständerat soll die abgespeckte Vorlage in der Wintersession behandeln können.
Nachhaltigkeit und Beitrag an Ernährungssicherheit
Der Bundesrat skizziert im vom Parlament bestellten Bericht den Weg der Land- und Ernährungswirtschaft bis 2050. Einbezogen hat er die gesamte Wertschöpfungskette, vom Bauernbetrieb über Zwischenhandel und Verarbeitung bis auf den Teller. Er will Nachhaltigkeit und einen gegenüber heute höheren Beitrag an die Ernährungssicherheit.
Die AP22+ will der Bundesrat grundsätzlich umsetzen. Neben der Abkoppelung der Änderungen im bäuerlichen Bodenrecht will er zum Beispiel den ökologischen Leistungsnachweis für Direktzahlungen nicht anpassen und auf Produktionssystembeiträge für Tiergesundheit verzichten.

ifm - Automation is orange

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.