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Unterirdischer Gütertransport: Jetzt haben die Kantone das Wort

Der Bund hat am 1. Februar 2024 die Anhörung zum Sachplan Verkehr, Teil Unterirdischer Gütertransport, eröffnet. Damit können die betroffenen Kantone zur geplanten Infrastruktur von Cargo sous terrain Stellung nehmen.

Autonom rollende Container sollen künftig Güter durch ein unterirdisches Tunnelsystem befördern, das ist das Ziel von Cargo sous terrain.

Quelle: zVg

Die privatrechtliche Cargo sous terrain (CST) AG will in der Schweiz ein unterirdisches Tunnelsystems für den Gütertransport bauen. Die erste Teilstrecke des CST-Netzes von Härkingen bis Zürich-Flughafen soll 2031 fertig sein. Nun haben das Bundesamt für Verkehr (BAV) und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) am 1. Februar 2024 die Anhörung zum Sachplan Verkehr, Teil Unterirdischer Gütertransport (SUG), eröffnet. Damit erhalten die betroffenen Kantone Gelegenheit, zur geplanten Infrastruktur von Cargo sous terrain Stellung zu nehmen, wie die beiden Ämter in einer Mitteilung schreiben.
Cargo sous Terrain bezeichnet die Anhörung als wichtigen Schritt. Mit dem Sachplan starte die erste Stufe eines umfassenden Bewilligungsverfahrens, das schliesslich den Bau der ersten Teilstrecke des CST-Netzes von Härkingen bis Zürich-Flughafen ermöglichen werde.
Der SUG, der vorerst nur die erste Teilstrecke von Härkingen nach Zürich betrifft, enthält die Linienführung der unterirdischen Güterverkehrsstrecke sowie die Eckwerte der Verteilzentren. Die betroffenen Kantone Bern, Solothurn, Aargau und Zürich verankern die Standorte dieser Verteilzentren zusätzlich in ihren Richtplänen. Ab dem 1. März können sich auch die Gemeinden und die betroffene Bevölkerung dazu äussern. Nach der Anhörung wird der SUG unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen bereinigt und anschliessend dem Bundesrat zum Entscheid vorgelegt.

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