Problematisch sind die Deckeldichtungen aus PVC bei ölhaltigen Konserven wie zum Beispiel eingelegtem Gemüse oder Pesto. (Symbolbild Pixabay)
Trotz der überschrittenen Höchstwerte bestehe keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung, teilte der Verband der Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker am Dienstag mit. Die Verunreinigungen mit Weichmachern gälten allerdings als vermeidbar «und sind daher unerwünscht».
Problematisch sind die Deckeldichtungen aus PVC bei ölhaltigen Konserven wie zum Beispiel eingelegtem Gemüse oder Pesto. Die in der Dichtung verwendeten Weichmacher können aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften vom ölhaltigen Inhalt der Konserve aufgenommen werden und die Lebensmittel verunreinigen.
Die Verwendung von PVC-Deckeln ist in der Schweiz nicht verboten. Bei der Auswahl der dafür eingesetzten Weichmacher sei aber besondere Vorsicht geboten. Die Problematik sei in der Lebensmittelbranche «seit Jahren bekannt», schreiben die Kantonschemiker.
Es gibt Alternativen
Die Lebensmittelkontrollbehörden hätten schon vor Jahren derartige Untersuchungen durchgeführt und wiederholt zahlreiche Beanstandungen ausgesprochen. Auch bei der aktuellen Untersuchung mussten «zu viele Proben» wegen ungeeignetem Dichtungsmaterial beanstandet werden. Die Lebensmittel waren zum Teil «massiv» mit Weichmachern verunreinigt.
Die betroffenen Produkte mussten aus dem Verkauf genommen werden. Betroffen sind laut Mitteilung vor allen kleinere Hersteller und solche aus Übersee. Diese achteten zu wenig darauf, geeignete Deckel für die Glaskonserven zu verwenden.
Die Alternative sind Deckeldichtungen, die nicht aus PVC bestehen. Diese sind bezüglich der chemischen Reaktion unkritisch und seit rund zehn Jahren in grösseren Mengen erhältlich. Mit der Kampagne wollen die Kantonschemiker die verantwortlichen Betriebe «ein weiteres Mal sensibilisieren».
Grossverteiler schneiden besser ab
Bei Grossverteilern und grösseren Herstellern war der Anteil PVC-freier Deckeldichtungen höher. Auch waren bei diesen Anbietern mehr PVC-Dichtungen regelkonform.
Auch wenn die gefundenen Verunreinigungen nicht unmittelbar die Gesundheit der Konsumierenden gefährden: Die Gesamtbelastung durch Weichmacher sollte so gering wie möglich sein. Der Stoff findet sich auch in Kosmetika, Bodenbelägen, Plastikverpackungen, Spielwaren, Lacken, Klebstoffen oder Kabeln.