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Entwaldungsverordnung: Bundesrat will Recht vorerst nicht anpassen

Der Bundesrat sieht vorderhand keine Anpassung des Schweizer Rechts an die Entwaldungsverordnung der EU vor. Die Bundesverwaltung soll jedoch unterstützende Massnahmen für die betroffenen Unternehmen prüfen.

2022 hat die Schweiz Rohstoffe und Erzeugnisse, die der EU-Entwaldungsverordnung unterliegen, im Wert von gut 4 Milliarden Franken in die EU exportiert.

Quelle: Renaldo Matamoro/Unsplash

An seiner Sitzung vom 14. Februar hat sich der Bundesrat mit der EU-Entwaldungsverordnung EUDR (siehe «Mehr zum Thema») und ihren Folgen für Schweizer Unternehmen befasst. Der Bundesrat verzichtet bis auf weiteres auf eine Anpassung des Schweizer Rechts an die Entwaldungsverordnung, solange keine gegenseitige Anerkennung mit der EU möglich ist, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt.
Ohne gegenseitige Anerkennung bestehe «das Risiko von parallelen Regulierungen und doppeltem Aufwand für die Unternehmen», begründet der Bundesrat diesen Beschluss. Mit dem Verzicht auf eine Anpassung werde ein beträchtlicher Mehraufwand für Unternehmen vermieden, deren Produkte nicht für den EU-Markt bestimmt und daher nicht von der EUDR betroffen sind. Der Bundesrat wird bis im Sommer 2024 die Situation anhand einer Regulierungsfolgeabschätzung überprüfen.
Gleichzeitig anerkennt der Bundesrat, dass sich mit der EUDR der Aufwand für betroffene Schweizer Unternehmen erhöht. Er will deshalb unterstützende Massnahmen für die betroffenen Branchen und Unternehmen prüfen und den Austausch zwischen der Bundesverwaltung und der Wirtschaft weiterführen. Zudem möchte er mit der EU-Kommission die Anforderungen für den Anschluss an das Informationssystem der EU sowie für die gegenseitige Anerkennung von entsprechenden Regulierungen klären. Ebenfalls will er klären, welche rechtlichen Änderungen für eine Anpassung des Schweizer Rechts an die EUDR nötig wären. Nach der Sommerpause wird der Bundesrat über den Stand dieser Abklärungen informieren.

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