5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Kein Speck in deutscher Geflügelwurst

In Deutschland darf der Geflügelwurst kein Schweinespeck mehr beigefügt werden. Dies hat ein Gericht entschieden.

(zVg)

Die Bezeichnung «Geflügel Salami» auf einem im deutschen Einzelhandel verkauften Produkt ist irreführend, wenn in der Wurst auch Schweinespeck enthalten ist. Das hat gemäss lebensmittelpraxis.de das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) mitgeteilt.
Eine Herstellerfirma beschriftete ihre Wurst mit der Angabe «Geflügel Salami» und darunter in kleinerer Schrift «mit Schweinespeck». Bei den Zutaten wurde aufgelistet, dass für die Produktion von 100 Gramm Salami 124 Gramm Geflügelfleisch und 13 Gramm Schweinespeck eingesetzt würden.
Für die Lebensmittelüberwachung war dies ein Verstoss gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Firma hatte gegen die Behördenentscheidung geklagt mit der Begründung, Schweinespeck sei kein Fleisch, sondern eine technologisch erforderliche Fettquelle, die von den Verbrauchern als Zutat einer Salami erwartet werde. Dies liess das Gericht nicht gelten. Die Angabe «Geflügel Salami» erwecke beim Verbraucher den falschen Eindruck, dass die Salami ausschliesslich Geflügel und kein Schwein enthalte.

Informa Markets FI Europe Informa Markets FI Europe

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.