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Gemüsestreit zwischen Schweiz und Deutschland vorerst beigelegt

Ein grenzüberschreitender «Gemüsestreit» mit drohenden Zollgebühren für deutsche Bauern beim Handel in der Schweiz ist vorerst beigelegt. Grenznahe Höfe und Gärtnereien können Kunden in der Schweiz weiterhin zollfrei mit Ware beliefern.

(Pixabay)

Geplante neue Richtlinien mit Zollgebühren auf bestimmte Agrarprodukte werden «auf unbestimmte Zeit» ausgesetzt, berichtete Beat Jans am Donnerstag, der Regierungspräsident des Kantons Basel-Stadt. Das habe Bundesrat Ueli Maurer am 31. Oktober schriftlich zugesichert. «Bis auf weiteres gilt die aktuelle Praxis», zitierte Jans aus dem Brief von Maurer.
Dies bestätigte eine Sprecherin des Eidgenössischen Finanzdepartements auf Anfrage. Der Entscheid basiere auf diversen konstruktiven Gesprächen mit involvierten Akteuren im In- und Ausland.
Deutsche Betriebe im Umkreis von zehn Kilometern zur Grenze haben seit Jahren Schweizer Restaurants, Geschäfte und Privathaushalte mit landwirtschaftlichen Produkten beliefert. Nach Angaben des Schweizer Radios landen so jedes Jahr etwa 550 Tonnen deutsches Gemüse in etwa 45 Restaurants und 700 Haushalten der Stadt Basel. Auch für französische Betriebe im Dreiländerecke gilt die Regel.
Zollverwaltung pochte auf altes Abkommen
Die Zollverwaltung vertrat vor einem Jahr plötzlich den Standpunkt, dass die Praxis gegen ein Grenzabkommen von 1958 verstösst und das Zollgesetz verletzt. Die zollfreie Einfuhr von bestimmten Mengen gelte nur für bestimmte Gemüse und Kartoffeln und nur für Verkäufe auf Märkten, sagte eine Sprecherin damals. Bei einer Überprüfung sei festgestellt worden, dass auch andere Waren eingeführt würden.
Die Zollverwaltung wollte deshalb Zölle auf die anderen Waren erheben. Basel wehrte sich dagegen. Nach einem vom Kanton Basel-Stadt in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten hat die langjährige Praxis der Zollbefreiung von Marktgütern im Dreiländereck das Zollgesetz nicht verletzt und war bindendes Gewohnheitsrecht geworden, wie Jans jetzt mitteilte. Die Zollverwaltung nahm nun nach Angaben von Maurer von den geplanten neuen Richtlinien Abstand.
Rechtliche Absicherung angestrebt
«Damit können die Einwohnerinnen und Einwohner von Basel-Stadt weiterhin Gemüse und Früchte aus der Grenzregion beziehen. Diese gelebte und für unseren Kanton wichtige Tradition wird nicht angetastet», sagte Lukas Ott, Leiter der Abteilung Kantons- und Stadtentwicklung von Basel.
Ott setzt sich aber weiter dafür ein, dass die Erhebung von Zollgebühren nicht nur ausgesetzt bleibt, sondern dass die heutige Praxis rechtlich abgesichert wird, «damit diese zukünftig nicht mehr in Frage gestellt werden kann.»

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