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Grillen dürfen in den Riegel

Hausgrillen und Getreideschimmelkäfer dürfen neu als Lebensmittel verwendet werden und in gefrorener, getrockneter oder in pulvriger Form, Riegeln, Teigwaren oder in Backwaren beigemischt werden.

Von Dienstag, 24. Januar 2023 an tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft. Neu dürfen Hausgrillen in Lebensmitteln verwendet werden. Ab Donnerstag gilt dies auch für die Larven des Getreideschimmelkäfers. Bereits erlaubt sind Wanderheuschrecken und Larven der Mehlkäfers. Gemäss den Dokumentationen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) dürfen Insekten auch in der Schweiz verkauft werden. Sie können gefroren, getrocknet oder als Pulver verwendet und in Lebensmittel wie Riegeln, Teigwaren oder Backwaren verarbeitet werden.
Derzeit gibt es laut einer dpa-Meldung acht weitere Anträge auf die Zulassung von Insekten als Lebensmittel. Insekten fallen unter die sogenannte «Novel-Food-Verordnung» der EU. Damit müssen sie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen werden. Wenn Insekten in Lebensmitteln verwendet würden, müsse das gekennzeichnet sein und in der Zutatenliste der Artname aufgeführt werden.
Insekten gelten als nahrhaft und reich an Proteinen und zählen in vielen Ländern zur gewöhnlichen Küche. Sie können auch zu einer nachhaltigen Ernährung beitragen, da sie verhältnismässig ressourcenschonend gezüchtet werden können. Für die Welternährungsorganisation (FAO) sind Insekten die Zukunft. Die Klimabilanz sei ausgezeichnet. Risiken können jedoch für Allergiker bestehen. Entsprechende Allergiehinweise seien Pflicht, betont die EU-Kommission.
Niemand werde gezwungen, Insekten zu essen, schreibt die EU-Kommission auf Twitter. Jede und jeder könne selbst entscheiden, ob er oder sie Lebensmittel aus oder mit Insekten kaufe oder nicht. In einigen EU-Ländern, darunter Deutschland und Österreich, werden Snacks und Nudeln mit Insekten schon länger verkauft.

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