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Bedingte Freiheitsstrafe für Schwyzer Käsereibetreiber gefordert

Die Schwyzer Staatsanwaltschaft hat gegen einen ehemaligen Käsereibetreiber in 20 Fällen Anklage in einem abgekürzten Verfahren erhoben. Ihm wird mehrfache fahrlässige Tötung und Körperverletzung wegen Listerien im Käse vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Symbolbild Pixabay

Die Staatsanwaltschaft Kanton Schwyz fordert eine bedingte Freiheitsstrafe sowie eine bedingte Geldstrafe, wie diese am Dienstag mitteilt. Sie sehe es als erwiesen an, dass der Betriebsinhaber seiner lebensmittelrechtlichen Kontrollpflicht ungenügend nachgekommen sei.
In den Jahren 2018 bis 2020 seien insgesamt 34 Konsumenten des Käses an einer Listerien-Infektion erkrankt, wie es heisst. Zur Anklage gebracht wird fahrlässige Tötung in sieben Fällen, fahrlässige Körperverletzung in 13 Fällen sowie fahrlässige Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz.
In zehn Fällen wurde das Verfahren eingestellt, da laut Staatsanwaltschaft die Listerien-Infektion für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Betroffenen nicht ursächlich war beziehungsweise durch die Opfer oder ihre Angehörigen kein Strafantrag gestellt worden war. In vier weiteren Fällen waren die Personalien der Betroffenen nicht bekannt.
Ältere Fälle bei Analyse entdeckt
Die Listerien in Produkten der mittlerweile geschlossenen Käserei in Steinerberg SZ wurden im Mai 2020 bei einer Inspektion entdeckt, wie die Staatsanwaltschaft damals mitteilte. Daraufhin wurden alle Abnehmer aufgefordert, die Produkte aus dem Sortiment zu nehmen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen erliess eine öffentliche Warnung.
Aufgrund einer eingeleiteten wissenschaftlichen Analyse im Auftrag des Bundes hätten Zusammenhänge zu Erkrankungsfällen im Jahr 2018 erstellt werden können, wie der Nachrichtenagentur Keystone-SDA damals auf Anfrage mitgeteilt wurde.
Der Kantonschemiker der Urkantone reichte im Juli 2020 Strafanzeige gegen den Käsereibetreiber ein. Die Staatsanwaltschaft eröffnete im August ein Strafverfahren. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei Schwyz wurden in der Zwischenzeit abgeschlossen, wie es in der Mitteilung vom Dienstag heisst.
Bei Personen mit intaktem Immunsystem verläuft die Infektion mit Listerien meist milde oder sogar ohne Symptome. Bei immungeschwächten Menschen hingegen können sich aufgrund der Bakterien eine Reihe schwerer Symptome entwickeln, die unter Umständen zum Tod führen könnten.

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