Der Mehlwurm (Bild), die Hausgrille und die Wanderheuschrecke sind in der Schweiz zum Verzehr zugelassen. (Pixabay)
Den Vorstoss lanciert hatte der Luzerner SVP-Nationalrat Franz Grüter. 53 Ratsmitglieder - die meisten aus der SVP, aber auch FDP- und Mitte-Vertreterinnen und -Vertreter - unterstützen seine Motion.
Grüter macht in der
Begründung seiner Motion geltend, dass Insekten-Zusätze heute nur in der Zutatenliste und dann noch in lateinischer Sprache gekennzeichnet seien. Es dürfe nicht sein, dass die Konsumentinnen und Konsumenten künftig mit dem Fremdwörterbuch einkaufen müssten.
In seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zum Vorstoss schreibt der Bundesrat, dass schon heute die Tierart ausdrücklich auf der Verpackung genannt werden müsse - auch wenn das Insekt nur als Zutat verwendet werde. Zudem müsse auf der Etikette klar vermerkt sein, dass diese Zutat bei Personen, die gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen könne.
Die Einführung zusätzlicher Kennzeichnungsvorschriften könnte laut dem Bundesrat zu Handelshemmnissen führen. Weiter würde es «den Eindruck erwecken, dass zugelassene Insekten nicht so sicher sind wie andere Zutaten», was nicht stimme.
Gemäss geltendem Recht dürfen aktuell drei Arten von Insekten in Verkehr gebracht werden: der Mehlwurm, die Hausgrille und die Wanderheuschrecke. Wie die EU erlaubt auch die Schweiz seit Anfang Jahr die Verwendung von teilweise entfettetem Hausgrillen-Pulver als Lebensmittel.