02.11.2022
Nationalrat will Milchimporte unattraktiv machen
Käsereien, die ein Importgesuch für Milch für den Veredelungsverkehr stellen, sollen keinen Anspruch mehr auf die Verkäsungszulage haben: mit dieser Forderung kam Meret Schneider (Grüne/ZH) im Nationalrat durch.
(Pixabay)
Mit ihrer Motion «Keine zusätzlichen Anreize für Milchimporte» will die Nationalrätin Meret Schneider (Grüne/ZH) den Bund beauftragen, die Bedingungen für die Vergabe der Verkäsungszulage so zu ändern, dass Käsereien, die ein Importgesuch für Milch für den Veredelungsverkehr stellen, keinen Anspruch mehr auf die Verkäsungszulage haben. Dies soll auch dann gelten, wenn diese Käsereien neben der Verarbeitung von Importmilch auch aus Schweizer Milch Käse für den Binnenmarkt produzieren.
Auslöser für den Vorstoss, den Schneider im Oktober 2021 eingereicht hatte, war die St. Galler Käsere Imlig. Diese hatte Anfangs 2021 von der Eidgenössischen Zollverwaltung die Erlaubnis bekommen, drei Millionen Kilogramm Milch zu importieren und daraus Exportkäse für Deutschland herzustellen. Das sei ein «schlechtes Signal» an die Milchbranche, begründet Schneider ihre Motion. «Konkret bedeutet dies, dass die Käserei bei Kaufverhandlungen künftig damit drohen kann, europäische Milch für die Produktion von Importkäse gegenüber Schweizer Milch zu bevorzugen. Damit kann sie Preisdumping betreiben.»
Mit ihrer vorgeschlagenen Änderung würde der Anreiz, billige Milch zu importieren wegfallen, «da sich die Verkäsung nicht mehr lohnen würde und nicht mehr quersubventioniert werden könnte», sagte Schneider am Dienstag bei der Behandlung ihrer Motion im Nationalrat.
Bundesrat sieht Benachteiligung der Milchproduzenten
Der Bundesrat lehnt Schneiders Motion ab. Für ausländische Milch, die im Rahmen des Veredelungsverkehrs in die Schweiz eingeführt, zu Käse verarbeitet und wieder ausgeführt werde, bestehe bereits heute kein Anspruch auf die Zulage für verkäste Milch, so der Bundesrat. Entsprechend habe die Verkäsungszulage keinen direkten Zusammenhang mit dem Veredelungsverkehr.
Zudem sei es rechtlich nicht möglich, Käsereien die Verkäsungszulage zu verweigern, wenn sie nicht nur Schweizer Milch verkäsen, sondern zusätzlich ein Gesuch für den Import von Milch im Veredelungsverkehr stellten, so der Bundesrat weiter. Zudem werde die Zulage für verkäste Milch an die Milchproduzentinnen und -produzenten zur Stützung ihres Milchpreises ausgerichtet. Mit der von Schneider geforderten Änderung der Zulagenberechtigung würden somit die Schweizer Milchproduzentinnen und -produzenten benachteiligt, die ihre Milch an die betroffenen Milchverwerterinnen und -verwerter zur Verkäsung liefern.
Der Nationalrat folgte dem Bundesrat nicht und nahm die Motion mit 105 zu 65 Stimmen an. Die Vorlage geht nun in den Ständerat.