27.02.2024
Freihandelsabkommen EU-Neuseeland auf dem Tisch
Die EU-Kommission legt den Mitgliedländern ein neues Freihandelsabkommen mit Neuseeland vor.
Die EU-Kommission hat das Handelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland dem Europäischen Rat zur Unterzeichnung übergeben. Die 27 Mitgliedstaaten müssen dem Abkommen zustimmen, danach kann es unterzeichnet werden. Für das Inkrafttreten braucht es dann noch die Zustimmung des EU-Parlaments. Die Verhandlungen zu dem Abkommen wurde im Juni 2022 abgeschlossen.
Die EU rechnet damit, dass der bilaterale Handel dank des neuen Abkommens um bis zu 30% wächst, wie es in einer Mitteilung heisst. Die EU-Exporte sollen um bis zu 4,5 Milliarden Euro wachsen. Das Abkommen hebt alle Zölle auf EU-Exporte nach Neuseeland auf und öffnet wichtige Dienstleistungsmärkte und vereinfacht EU-Investitionen in Neuseeland.
Im Bereich Lebensmittel werden Zölle auf Schweinefleisch, Wein, Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse ab dem ersten Tag abgeschafft. Das Abkommen schützt auch knapp Wein- und Spirituosen-Bezeichnungen aus der EU, wie Prosecco, Polska Wódka, Rioja, Champagne oder Tokaji. Ferner werden 163 geografische Angaben aus der EU – etwaKäsesorten wie Asiago, Feta, Comté oder Queso Manchego, Istarski pršut (istrischer Schinken), Lübecker Marzipan oder Elia Kalamatas (Oliven) – in Neuseeland geschützt.
In den für die EU sensiblen Bereichen Milchprodukten, Rind- und Schaffleisch, Ethanol und Zuckermais wird es keine Liberalisierung geben, sondern eine Steuerung durch Zollkontingente.
Das neue Abkommen sei das erste, in das der neue Ansatz zu Handel und nachhaltiger Entwicklung einfliesse, heisst es weiter. Beide Seiten haben sich auf Verpflichtungen in den Bereichen nachhaltige Lebensmittelsysteme, Reform der Subventionierung fossiler Brennstoffe und Gleichstellung der Geschlechter geeinigt.