Umweltbehauptungen etwa auf Lebensmitteln müssen künftig wissenschaftlich belegt und unabhängig überprüft werden, fordert die EU-Kommission. (European Union 2023/Lukasz Kobus)
Mit neuen Regeln zu grünen Werbeversprechen will die EU-Kommission Konsumentinnen und Konsumenten zuverlässige Informationen zur Nachhaltigkeit von Produkten bieten. Wie aus einem am Mittwoch vorgelegten Gesetzesvorschlag der Brüsseler Behörde hervorgeht, sollen Unternehmen bei Angaben zur Umwelt- und Klimafreundlichkeit ihrer Produkte künftig Mindeststandards einhalten müssen.
«Grüne Behauptungen sind überall: meeresfreundliche T-Shirts, kohlenstoffneutrale Bananen, bienenfreundliche Säfte, 100 Prozent CO2-kompensierte Lieferungen und so weiter. Leider werden diese Behauptungen viel zu oft ohne jeden Beweis und ohne jede Rechtfertigung aufgestellt», sagte Kommissionsvize Frans Timmermans.
Mit dem Vorschlag bekämen Konsumenten Gewissheit, «dass etwas, das als grün verkauft wird, auch wirklich grün ist», sagte Timmermans. So sollen entsprechende Angaben unabhängig geprüft und wissenschaftlich belegt werden.
Dabei geht es nicht um Pflichtangaben, sondern um freiwillige Aussagen von Unternehmen zu Produkten und Dienstleistungen. Einer Studie der Behörde von 2020 zufolge waren mehr als die Hälfte der Umweltaussagen über Produkte vage, irreführend oder unbegründet.
Gegen Labelwildwuchs
Die EU-Kommission will ausserdem auch gegen den Wildwuchs bei öffentlichen und privaten Umweltlabels vorgehen. Laut der Kommission gibt es rund 230 verschiedene derartige Umweltzeichen auf dem Markt. «Es liegt auf der Hand, dass dies bei den Verbrauchern zu Verwirrung und Misstrauen führt», schreibt die Kommission
in ihrer Medienmitteilung. Künftig sollen neue öffentliche öffentliche Kennzeichnungssysteme nur dann zulässig sein, wenn sie auf EU-Ebene entwickelt werden. Bei neuen privaten Systemen soll künftig nachgewiesen werden müssen, dass ihre Umweltziele ehrgeiziger sind als diejenigen bestehender Systeme. Zudem müssen sie vorab genehmigt werden.
Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen noch das Europäische Parlament und die EU-Staaten darüber verhandeln.