5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Ständerat lehnt Importverbot für Stopfleber ab

Der Ständerat will die Einfuhr von Stopfleber in die Schweiz nicht verbieten. Gänse- und Entenleber aus der Stopfmast soll aber künftig einer Deklarationspflicht unterliegen - so wie das der Bundesrat kürzlich beschlossen hat.

(Pixabay)

Mit 18 zu 18 Stimmen und dem Stichentscheid der Ratspräsidentin Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) hat der Ständerat am Donnerstag einen entsprechenden Antrag der Mehrheit seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) angenommen. Die WBK-S hatte eine Motion von SVP-Nationalrat Martin Haab (ZH) vorberaten, der ein Importverbot für Stopfleber verlangte.
Wie dem Bundesrat ging diese Forderung aber der WBK-S-Mehrheit und nun also auch der sehr knappen Mehrheit im Ständerat zu weit. In ihren Augen bedeutet ein Einfuhrverbot für Stopfleber ein Konsumverbot. Denn gleichwertige Alternativen gebe es nicht.
Insbesondere in der Westschweiz würde ein Importverbot einegesellschaftlich stark verankerte kulinarische Tradition beeinträchtigen, argumentierte die WBK-S-Mehrheit. Ein Verbot würde wahrscheinlich zu Gesetzesumgehungen via Frankreich führen und missachte zudem internationale Verträge, befand die Kommission.
Sie änderte deshalb Haabs Motion in dem Sinn ab, dass der Bundesrat eine Deklarationspflicht für Enten- und Gänsestopfleber erlassen solle. Der Bundesrat hat Ende April bekanntgegeben, dass er dies für Stopfleber und auch für Froschschenkel tun will.
Eine Minderheit der WBK-S und des Ständerats spricht von einer tierquälerischen Mast. Das sei ein Rechtfertigungsgrund für eine Abweichung von internationalen Verpflichtungen. «Zwangsfütterung mit einem Metallstück in den Hals ist sicher nicht WTO-konform», sagte Thomas Minder (parteilos/SH). Die WTO ist die Welthandelsorganisation.
Die geänderte Motion geht nun zurück in den Erstrat. Der Nationalrat hatte den Vorstoss in der Originalfassung im Februar 2022 angenommen.
In der Schweiz werden derzeit Unterschriften gesammelt für eine Volksinitiative für ein Stopfleber-Importverbot. Hinter dem Begehren steht die Organisation Alliance Animale Suisse. In der Schweiz ist das «Stopfen» von Vögeln verboten. Nach Angaben der Alliance Animale Suisse importiert die Schweiz jährlich 200'000 Kilogramm Gänse-Stopfleber.

Eigenwerbung Veranstaltungen Eigenwerbung Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.