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Preisüberwacher will Lebensmittelpreise genauer prüfen

Der Preisüberwacher Stefan Meierhans will die Margen im Schweizer Detailhandel genauer prüfen.

In einer Vorabklärung zum Schweizer Biolebensmittelmarkt kam der Preisüberwacher Stefan Meierhans zum Schluss, dass die Schweizer Detailhändler für Bioprodukten möglicherweise ungerechtfertigt hohe Margen abschöpfen. Meierhans möchte nun die Analysen auf den ganzen Lebensmittel-Detailhandel ausdehnen, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.
Aus der Sicht des Preisüberwachers besteht für ein Unternehmen eine Auskunftspflicht über die Margengestaltung, sobald es «marktmächtig» ist. Gegen die Einstufung als «marktmächtig» können sich Coop und Migros aber juristisch wehren, was vor dem Bundesverwaltungsgericht oder vor dem Bundesgericht geklärt werden müsste.
«Relativ marktmächtig» ist seit einem Jahr ein neuer Tatbestand im Kartellrecht, er bedeutet, dass Kunden oder Lieferanten nicht auf andere Anbieter oder Abnehmer ausweichen können. Missbraucht ein Unternehmen diese Position, macht es sich strafbar.
Der Preisüberwacher hatte in seiner ersten Studie Schweizer Biomargen mit denjenigen in den Niederlanden verglichen. In den Niederlanden herrscht ein intensiver Wettbewerb, die Margen sind tiefer. Meierhans kam deshalb zum Schluss, «dass das wenig wettbewerbsintensive Umfeld in der Schweiz dazu beiträgt, dass Bioprodukte stärker verteuert werden, weil sie eine extra hohe Marge zu tragen haben».
Die Grossverteiler wehren sich gegen diese Darstellung. Im Bericht des Preisüberwachers würden Vergleiche zwischen Ländern gemacht, die nur dem Schein nach korrekt seien. «Die Bruttomarge der Migros bei Bioprodukten entspricht im Durchschnitt in etwa jener von konventionellen Lebensmitteln», schrieb die Migros.
Zuständig für die Beurteilung von relativer Marktmacht ist in erster Linie die Wettbewerbskommission. Die Wettbewerbskommission stellt sich auf den Standpunkt, dass sie konkrete Anhaltspunkte und eine Anzeige erhalten müsste. Beides liegt bisher bei der Weko nicht vor.

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