Der Verein Faire Märkte Schweiz (FMS) kritisiert die Motion «Die Stärkeproduktion in der Schweiz erhalten», die der Mühlenbetreiber Hansjörg Knecht (SVP/AG) eingereicht hat und die am Montag, 30. Oktober in der Wirtschaftskommission des Nationalrats behandelt werden soll. Die Motion sei volkswirtschaftlich schädlich und rechtlich fragwürdig, schreibt FMS in einer Mitteilung.
Der Bundesrat hat per 1. Januar 2023 Zollerleichterungen für bestimmte landwirtschaftliche Rohstoffe auf die sogenannte «technisch mögliche Ausbeute» angepasst. Beim Weizen gibt es einen tieferen Zollsatz von 10 Rappen pro 100 Kilogramm für Mengen, aus denen Stärke hergestellt wird. Innerhalb des Zollkontingents für Brotweizen beträgt der Zoll 23 Franken pro 100 Kilogramm. Damit soll die Stärkeproduktion, die in der Schweiz nur von der Firma Blattmann durchgeführt wird, gestützt werden. Dabei wurde bis Ende 2022 festgehalten, dass aus Weizen mindestens 55% Mehl gewonnen und zu Stärke verarbeitet wird. Auf 1. Januar erhöhte der Bundesrat die «technisch mögliche Ausbeute» auf 75%, weil dies der tatsächlichen Ausbeute entspricht.
Mit der früheren Zollbegünstigung, die durch die Motion Knecht wiederhergestellt werden soll, werde nicht nur die Stärkeproduktion gestützt, schreibt Faire Märkte Schweiz. Von der Differenz zwischen der früher festgelegten Ausbeute von 55% und der tatsächlichen Ausbeute von 75% hätten grosse Mühlen wie Swissmill oder die Groupe Minoteries profitiert. Denn der importierte Weizen, der nicht zu Stärke verarbeitet worden sei, sei letztlich als Backmehl faktisch zollfrei auf den Schweizer Markt gelangt. Damit hätten jährlich rund 15'000 Tonnen Weizen nicht von den Schweizer Getreideproduzenten geliefert werden können. Das Eidgenössische Finanzdepartement hatte deswegen eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht, die der Bundesrat 2021 guthiess. Mit der Motion Knecht solle nun eine «als widerrechtlich und wettbewerbsverzerrend erkannte Regelung» auf gesetzlicher Grundlage eingeführt werden.
Faire Märkte Schweiz fordert ferner, dass das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschun (WBF) bei der Wettbewerbskommission eine wettbewerbsrechtliche Untersuchung in Auftrag geben.
Hansjörg Knecht argumentiert in seiner Motion, die Quersubventionierung der Stärkeproduktion habe zur Versorgungssicherheit beigetragen. Ohne diese Regelung sei die Stärkeproduktion in der Schweiz nicht mehr wettbewerbsfähig.