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Der Bund will Einkaufstourismus unattraktiver machen

Der Bund will den Einkaufstourismus dämpfen. Wer in der Schweiz wohnt und jenseits der Grenze einkauft, soll künftig nur noch Waren im Wert von 150 Franken statt für 300 Franken zollfrei einführen können. Das Finanzdepartement (EFD) hat dazu eine Vernehmlassung eröffnet.

Quelle: Symbolbild Pixabay

Das EFD schlägt vor, die sogenannte Wertfreigrenze im Reiseverkehr ab 1. Januar 2025 auf 150 Franken pro Person zu senken. Ein noch tieferer Betrag würde den Aufwand von Verzollung und Kontrollen an den Grenzübergängen unverhältnismässig erhöhen, schrieb das EFD am Donnerstag. Auch müsste mit mehr Schmuggel gerechnet werden.
Für die Senkung der Wertfreigrenze muss eine Verordnung angepasst werden. Aufgrund der Tragweite einer solchen Anpassung werde dazu eine Vernehmlassung durchgeführt, schrieb das EFD. Auch plant es Lenkungsmassnahmen, damit die Verzollungen künftig mehrheitlich digital abgewickelt werden.
Namentlich soll die Verzollungsapplikation «QuickZoll» angepasst werden. Eine Erweiterung, damit die Verzollung in der App auch zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz möglich wird, ist voraussichtlich auf den 1. Januar 2027 möglich.
Forderung des Parlaments
Das EFD will mit dem Vorschlag eine Forderung des Parlaments umsetzen. Die von den Räten gutgeheissene Motion verlangt indes, die Wertfreigrenze an die Ausfuhr-Bagatellgrenze des Herkunftslandes anzupassen. Bei dieser handelt es sich um den Mindesteinkaufsbetrag im Ausland, welcher pro Verkaufsgeschäft oder pro Rechnung erreicht werden muss, damit die Mehrwertsteuer zurückerstattet wird.
Laut dem Bericht des EFD ist das aber kein tauglicher Vorschlag. Dies würde die Anwendung der Vorschriften für die Reisenden und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) extrem komplex machen, gibt es zu bedenken.
Der Bundesrat hatte die vom Parlament angenommenen Vorstösse zur Ablehnung empfohlen. Sie würden den Detailhandel in den Grenzregionen nicht retten, sondern würden eher dazu führen, dass die Menschen die neuen Regeln umgingen und daher viel eher Ware schmuggelten, befand er damals.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. März 2024.

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