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Parlament will Absatzförderung für Wein auf Dauer erhöhen

Das Parlament macht dem Bund Vorgaben zur finanziellen Förderung des Absatzes von Schweizer Wein und fordert dabei den Betrag von neun Millionen Franken im Jahr. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion am Montag überwiesen.

Die kleine Kammer entschied mit 30 zu 12 Stimmen und mit einer Enthaltung, auf Antrag der Minderheit ihrer Wirtschaftskommission (WAK-S). Die Motion der Wirtschaftskommission des Nationalrates liegt damit nun beim Bundesrat. Die grosse Kammer hatte sie im Juni 2022 mit 98 zu 61 Stimmen bei 22 Enthaltungen unterstützt.
Schweizer Weine unter Druck
Im Ständerat setzte sich die Minderheit durch. Sie argumentierte, dass es für Schweizer Wein praktisch keinen Grenzschutz mehr gebe, wie Fabio Regazzi (Mitte/TI) ausführte. Schweizer Weine gerieten deshalb und aufgrund der hohen Werbegelder ausländischer Produzenten zunehmend unter Druck. Hinzu kämen Zugeständnisse in Freihandelsabkommen, zum Beispiel an Chile.
Das Parlament hiess bei der Budgetberatung die Erhöhung der Wein-Absatzförderung auf 9 Millionen Franken gut. Die Mehrheit wollte die Erhöhung aber nicht auf Dauer verlangen.
Vor der Covid-19-Pandemie war der Weinabsatz vom Bund mit 2,8 Millionen Franken jährlich gefördert worden. Danach wurde der Betrag aber wegen der Pandemie vorübergehend aufgestockt. Landwirtschaftsminister Guy Parmelin wandte sich mit Verweis auf die knappen Finanzen beim Bund erfolglos gegen die Motion.
Bei Bedarf könne die Absatzförderung situativ angepasst werden, sagte Pirmin Bischof (Mitte/SO) namens der ablehnenden und unterlegenen Mehrheit. Auch sollten Wein und andere landwirtschaftliche Produktgruppen nicht ungleich behandelt werden.
Mehr Flexibilität im Rebberg
Der Ständerat hiess am Montag zwei weitere Motionen aus dem Nationalrat zum Weinbau gut. Weinbauern und -bäuerinnen sollen nach dem Willen des Parlaments mehr unternehmerische Freiheit beim Räumen und neu Bepflanzen von Rebbergen erhalten. Es will die Zehn-Jahres-Frist für die Neubepflanzung aus der Weinverordnung streichen. Der Bundesrat muss nun gegen seinen Willen handeln.
Wird eine Weinbau-Fläche gerodet, muss sie gemäss geltendem Recht innerhalb von zehn Jahren wieder mit Reben bepflanzt werden. Ist das nicht der Fall, wird die Fläche aus dem Weinbaukataster gestrichen und geht für den Rebbau verloren.
Der Ständerat folgte auch hier einer Minderheit seiner Wirtschaftskommission. Diese fand, dass Weinbauern ohne diese Frist mehr Flexibilität erhielten. Carlo Sommaruga (SP/GE) sah den Wegfall der Zehn-Jahres-Frist als Möglichkeit, biodiversitäts-freundlichere Rebpflanzungen einzurichten.
Kein Interesse an Regelung
Baptiste Hurni (SP/BE) ergänzte, bei der Schaffung der Regelung in den 1950er-Jahren habe man zu viele Weinberge vermeiden wollen. Seither seien die Rebflächen aber geschrumpft. Es gebe kein Interesse mehr an der Zehn-Jahres-Frist.
Die Kommissionsmehrheit war gegen die Forderung. Sie schütze vor allem jene, die einen Weinberg aufgeben wollten, gab Peter Hegglin (Mitte/ZG) zu bedenken. Die 1953 eingeführte Frist habe sich bewährt und gebe den Weinbauern eine gewisse Sicherheit.
Landwirtschaftsminister Guy Parmelin lehnte die Forderung ebenfalls ab. Ohne die Frist würden geräumte Weinbau-Flächen auf immer im Kataster bleiben, sagte er. Die Kompetenz zur Flexibilität sollte bei den Kantonen bleiben, mahnte er. 2023 gab es in der Schweiz laut Agrarstatistik rund 13'800 Hektaren Rebland.
"Klimareserve" für AOC-Weine
Schliesslich soll der Bund eine "Klimareserve" für den Schweizer Wein schaffen. Eine solche soll als "Schwankungsreserve" dienen, damit der Markt in Jahren mit schlechter Ernte mit einer ausreichenden Menge an Schweizer AOC-Wein beliefert werden kann.
Der Ständerat hiess eine parlamentarische Initiative der Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) gut, mit 24 zu 15 Stimmen. Die Nationalratskommission kann jetzt einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten.
Die Mehrheit der Ständeratskommission wehrte sich vergeblich gegen den Vorstoss. Es sei Aufgabe der Weinbauern, Vorräte zu bilden und unterschiedliche Ernten auszugleichen, sagte Martin Schmid (FDP/GR) namens der ablehnenden Mehrheit. Auch könnten Kantone und Branchenorganisationen selbst ihre Ernte-Reserven managen.

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