Wenn sie nicht aus Fleisch ist, darf sie in Frankreich künftig nicht mehr Wurst heissen.
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In Frankreich dürfen Veggie-Produkte künftig nicht mehr unter marktüblichen Bezeichnung für Fleischprodukte verkauft werden. Ein entsprechendes Verbot hätte eigentlich bereits im Oktober 2022 in Kraft treten sollen, wurde dann aber vom Oberste Verwaltungsgericht ausgesetzt - eine Konsumentenorganisation hattte geklagt. Nun hat die Regierung das Dekret angepasst, es soll in drei Monaten in Kraft treten, wie verschiedene Medien berichten.
Konkret umfasst das Dekret eine Liste mit 21 Begriffen, die künftig für pflanzliche Alternativen Tabu sind. Dazu gehören Begriffe wie Schinken, Wurst, Speck, Steak oder Filet. Bei Zuwiderhandlung droht Firmen eine Busse von 7500 Euro. Einige Produkte mit einem kleinen Anteil pflanzlicher Eiweisse können demnach weiter als Fleischprodukte vermarktet werden. Dazu zählen unter anderem gewisse Wurstsorten.
Wettbewerbsnachteil für heimische Industrie
Die Vorgabe gilt nur für in Frankreich produzierte pflanzliche Lebensmittel. Hersteller in anderen EU-Ländern können in Frankreich weiterhin vegetarische Lebensmittel mit Fleischbezeichnungen verkaufen. Daran stören sich französische Fleischalternativenhersteller, wie rnd.de berichtet. Sie fürchten, dass die Regelung zu Wettbewerbsnachteilen führt.
Umgekehrt begrüsst etwa der Präsident der nationalen Vereinigung der Rinderzüchter den Beschluss als «wesentlich für den Bezeichnungsschutz», wie rnd.de berichtet. Er fordert, die Regeln auf die gesamte EU auszuweiten.