Zuckerrüben liegen an der Miete.
Quelle: stevanovicigor
Zuckerfabrik Aarberg.
Die WAK des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 15. Januar 2024 den beiden Standesinitiativen der Kantone Thurgau und Bern Folge gegeben. Sie folgt damit ihrer Schwesterkommission im Ständerat. Die beiden Initiativen fordern die Erhaltung des Selbstversorgungsgrades mit Schweizer Zucker auf dem aktuellen Niveau.
Mit diesem Entscheid werde die Voraussetzung geschaffen, um innovative, nachhaltige Lösungen für die Zuckerwirtschaft ab 2026 zu finden und die Landesversorgung mit Schweizer Zucker zu sichern, wie die Kommission in einer Mitteilung schreibt. Man schätze das positive Zeichen der Politik sehr, wie der Präsident des Schweizerischen Verbandes der Zuckerrübenpflanzer, Martin Flury zum Entscheid zitiert wird. Flury betont in der Mitteilung, dass eine Abhängigkeit der Schweiz bei der Zuckerversorgung vom Ausland zum unkalkulierbaren Risiko würde. Über 3800 Zuckerrübenpflanzerinnen und -pflanzer und die über 300 Beschäftigten in den Zuckerfabriken haben nun bis ins Jahr 2026 verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit erhalten. Auch die agronomischen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, hin zu ökologischeren Anbauweisen konnten fortgeführt werden.
Schon mit der gesetzlichen Verankerung der Einzelkulturbeiträge und des Grenzschutzes für Zucker hat das Parlament im Jahr 2021 ein Zeichen für die gesamte einheimische Zuckerbranche gesetzt. Diese zeitliche Befristung der Massnahmen, Einzelkulturbeitrag (EKB) und Grenzschutz, war auch ein Kompromiss mit der Lebensmittelindustrie.