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Parlament verlangt Intervention des Bundes bei Nutri-Score

Für die eidgenössischen Räte muss der Bundesrat im Lebensmittelgesetz den Einsatz des Nährwert-Informationslabels Nutri-Score näher definieren. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einen entsprechenden Vorstoss an die Landesregierung überwiesen.

Quelle: zVg

Mit 102 zu 85 Stimmen stimmte der Rat am Donnerstag, 14. März einer Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) zu. Sie geht damit zur Umsetzung an den Bundesrat.
Der Nutri-Score informiert die Konsumentinnen und Konsumenten mit einer Skala von A grün (= ausgewogen) bis E rot (= unausgewogen) über die Nährwertqualität eines Produkts.
Vergeblich argumentierten Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider und der Sprecher der Mehrheit der vorberatenden Kommission im Nationalrat, der Bund werde die verlangte Reglementierung gar nicht vornehmen können. Denn die Marke Nutri-Score gehöre der französischen Gesundheitsagentur Santé Publique France.
Würde die Schweiz abweichende Regelungen festlegen, könnte der Nutri-Score in der Schweiz nicht mehr verwendet werden, hält die Landesregierung in ihrer schriftlichen Antwort auf die Motion fest. Der Einsatz von Nutri-Score sei Sache der Unternehmen, müsse aber nach den Bedingungen von Santé Publique France erfolgen.
Wenigstens Obligatorium verhindern
Die Befürworterinnen und Befürworter der Motion argumentierten hingegen, durch den Nutri-Score würden bestimmte Lebensmittelproduzenten benachteiligt. Entscheidend für die Gesundheit sei eine ausgewogene Ernährung und nicht der isolierte Blick auf ein einzelnes Produkt.
Darum sei die Schweizer Lebensmittelpyramide immer noch das wichtigste Instrument der Konsumenteninformation, nicht ein solches Vergleichs-Label. Das Instrument sei zu stark vereinfacht. Es berücksichtige Verarbeitungsgrad, Zusatzstoffe, Nachhaltigkeit, Produktionsmethode und Herkunft nicht oder zu wenig.
Motionsbefürworter Alois Huber (SVP/AG) sagte im Rat, es sei doch einfach nicht sinnvoll, dass Coca Cola Zero hellgrün bewertet werde, also mit dem Buchstaben B. Apfelsaft von Hochstammbäumen werde hingegen wegen des darin enthaltenen Fruchtzuckers mit dem Buchstaben C bewertet und damit eine Stufe tiefer.
Mit der Motion könne das Parlament zumindest verhindern, dass der Nutri-Score in der Schweiz obligatorisch werde, so Huber nach einer lebhaften Debatte. Die kleine Kammer hatte dem Vorstoss im Juni 2023 klar zugestimmt.

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