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«Largo» sorgt weiterhin für rote Köpfe

Mit dem Verordnungspaket «Largo» zur Umsetzung des neuen Lebens­mittelgesetzes ist die Lebensmittelindustrie zufrieden. Gewerbliche Hersteller und die Gastronomen wollen klare Zusagen von der Verwaltung.

Ende Mai wurde der «Rostige Paragraf» verliehen, der Preis für das «dümmste und unnötigste Gesetz». Dieser wird jährlich an einem Anlass der IG Freiheit verliehen und er ging diesmal an Hans Wyss, den Direktor des Bundesamtes für Lebensmittel­sicherheit und Veterinärwesen (BLV). Der Grund für die zweifelhafte Ehre ist das Verordnungspaket «Largo», die Revisionsvorlage für die Verordnungen zum neuen Lebensmittelgesetz. «Largo» sei ein 2000-seitiges Bürokratiemonster mit Folgekosten in Millionenhöhe, sagte Gregor Rutz, der Präsident der IG Freiheit, bei der Verleihung. Zusätzliche Beschriftungen, Warnungen und Vorgaben schafften Verwirrung statt Klarheit und trügen zur ständig zunehmenden Bevormundung der Konsumenten bei. Der angesprochene Hans Wyss hörte dies allerdings nicht, er hatte sich für den Anlass entschuldigen lassen – was Gewerbeverbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler später dazu veranlasste, in der Gewerbezeitung noch einmal in Richtung BLV nachzutreten: Wyss «markiere den Beleidigten», die Tatsache, dass er der Veranstaltung ferngeblieben sei, zeuge von «mangelndem Humor und «geringer Lernbereitschaft».

Gewerbeverband sagt «Nein, danke»
Unzimperlich ist auch das Communiqué des Gewerbeverbandes im Nachgang zu einem runden Tisch, zu dem Bundesrat Alain Berset Mitte Mai eingeladen hatte. Berset wolle «trotz harscher Kritik von allen Seiten» am Bürokratiemonster Largo festhalten. Man verlange eine «massive Entschlackung». Ursprünglich hatte der Gewerbeverband sogar eine zweite Vernehmlassung gefordert. «Wir müssen uns wehren», sagt Hans-Ulrich Bigler gegenüber alimenta. «‹Largo› ist immer noch bürokratielastig.» Man müsse noch einmal eine gründliche Diskussion führen und alles, was über eine reine Harmonisierung mit der EU-Gesetzgebung hinausgehe, herausstreichen. Ein runder Tisch reiche dazu nicht. Dort habe sich der Gewerbeverband als einziger Akteur gegen die Inkraftsetzung von Largo in seiner aktuellen Form gewehrt. Bigler sieht aber keinen Graben zwischen Industrie und Gewerbe, ihm gehe es um das grundsätzliche Anliegen, dass der Staat Regulierungskosten abbauen und nicht noch steigern solle. Fleischbranche: Zu vieles noch unklar Grosse Vorbehalte gegenüber Largo hat auch der Schweizerische Fleisch-Fachverband SFF, wie dessen Direktor Ruedi Hadorn erklärt. Er stört sich auch daran, dass am runden Tisch mit dem BLV zwar die Grossverteiler, alle Konsumentenschutzorganisationen, die Fial, Bauern- und Gewerbeverband und grosse Lebensmittelhersteller eingeladen waren, aber keine Vertreter der gewerblichen Lebensmittelherstellung. Der Bund sei zwar bei ein paar wichtigen Punkten den Branchen entgegengekommen (s. Kasten). Daneben gebe es aber fleischspezifische Punkte, die noch ungeklärt seien, etwa im Bereich der Schlachtkontrollen bei gewerblichen Betrieben, bei der Definition von «kleinen Schlachtbetrieben» oder bei der visuellen Schlachtkontrolle für Schweine. «Ich will den definitiven Verordnungstext sehen, bevor ich mein OK dazu gebe», sagt Hadorn. Derzeit heisse es, dieser stehe erst im November. Das sei aber sehr knapp, wenn die Verordnungen schon auf 1. Januar 2017 in Kraft treten sollten. Allerdings braucht der Bund natürlich kein OK, um Verordnungen in Kraft setzen zu können.
Bäcker sagen «Ja, aber»
Beim Schweizerischen Bäcker- und Confiseur-Verband SBC begrüsst man zwar, dass der Bund ein paar wichtige Korrekturen gemacht habe, die auch für die SBC-Mitglieder wichtig seien. «Aber wir haben heute keine klare Zusicherung, dass diese Punkte so umgesetzt werden», sagt SBC-Vizedirektor Urs Wellauer. «Deshalb sagen wir ‹Ja, aber» zu Largo.» Über das scharfen Communiqué des SGV ohne Rücksprache mit den Verbänden sei man etwas erstaunt gewesen, sagt Wellauer. Aber sei es nötig, den politischen Druck hochzuhalten. Beim Käserverband Fromarte hält man «Largo» für einen grossen Brocken mit bürokratischen Hürden. Für die Käsereien und Käseverkaufsläden seien die Bestimmungen wohl mit weniger Aufwand verbunden als in der Bäcker- oder Fleischbranche, sagt Kurt Schnebli von Fromarte. Trotzdem bedeute es einen Mehraufwand, bei dem der Nutzen nicht immer klar sei.
Industrie winkt «Largo» durch
Die Lebensmittelindustrie kann mit dem Text, wie er vom Bundesrat vorgeschlagen wird, leben. Lorenz Hirt, Co-Geschäftsführer der Föderation der schweizerischen Nahrungsmittelindustrien Fial, sagt, die Vorlage sei akzeptabel, weil das BLV die fünf wichtigsten Forderungen der Fial berücksichtigt habe: 1. Die Ausdehnung der Übergangsfrist auf vier Jahre. Damit könnten laut einer Regulierungskostenfolgenabschätzung, die der Bund selber in Auftrag gegeben hat, massiv Kosten gespart werden, weil die Firmen viele Anpassungen im Lauf von ohnehin anstehenden Verpackungsänderungen vornehmen können. 2. Bei der Angabe des Produktionslandes sollen bei verarbeiteten Lebensmitteln auch weiterhin Regionen statt Länder angegeben werden können. Für unverarbeitete Produkte wie Schnittsalat wurde zugesagt, Ausnahmen vorzusehen, die auch in solchen Fällen die Angabe der Region möglich machen. Zudem wird die Herstelleradresse wieder als Produktionslandsangabe akzeptiert, wenn das Länderkürzel (CH etc.) angegeben ist. 3. Die Deklaration der Herkunft von Zutaten wird vorgesehen, wenn der einzelne Rohstoff >50% (bei Fleisch >20%) ausmacht und wenn die Herkunft des Rohstoffs vom ausgelobten Produktionsland abweicht. Dies kommt dem nach wie vor nicht umgesetzten EU-Recht nahe, berücksichtigt aber ebenfalls die von den Konsumentenschutzorganisationen geltend gemachten Informationsbedürfnisse. Die Verschärfung gegenüber der heutigen Regelung ist für die Fial akzeptabel, darf aber nicht wieder verschärft werden. 4. Die Vorschrift, dass Warnhinweise dreisprachig angebracht werden müssen, wird gestrichen, nicht zuletzt, weil zu wenig klar ist, welche Warnhinweise damit gemeint sind. 5. Auch für weitere wichtige Fragen wie die Deklaration im Offenverkauf, die Toleranzwerte und die Nährwertkennzeichnung schlage das BLV pragmatische Lösungsansätze vor. Auch die Fial habe auf 86 Seiten weitere Anliegen vorgebracht, von denen man nicht wisse, ob sie berücksichtigt worden seien, sagt Hirt. Insgesamt habe das BLV aber sehr gute Arbeit geleistet und dort, wo effektiv Probleme bestanden hätten «in die richtige Richtung korrigiert». Die negative Haltung anderer Wirtschaftsverbände sei für ihn nicht nachvollziehbar. Die Umsetzung des neuen LMG sei für die Industrie wichtig. Sie bringe aber auch den Konsumenten und den Bauern Vorteile und dürfe nicht länger verzögert werden. Offenbar lädt nun aber das BLV Mitte Juni noch einmal die gewerblichen Herstellerverbände und die Gastronomie und Hotellerie zu einer weiteren Besprechung ein. Konkret äussern will man sich beim BLW nicht, weil die Vorlage noch in der zweiten Ämterkonsultation und noch nicht abgeschlossen sei. roland.wyss@rubmedia.ch

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