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Freihandel: Bundesrat will Palmöl nicht ausklammern

Der Bundesrat lehnt eine Motion ab, die Palmöl von den Freihandels-Verhandlungen mit Malaysia ausnehmen will.

Das Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und Malaysia könne nur zustande kommen, wenn es die wichtigsten Exportprodukte der Partner abdecke, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einer Motion von SVP-Nationalrat Jean-Pierre Grin. Der Ausschluss von Palmöl bei den Verhandlungen würde einen Abschluss des Abkommens verhindern, was Folgen für die Schweizer Wirtschaft hätte. Laut Bundesrat haben die Schweiz und ihre EFTA-Partner Bestimmungen zur Förderung eines nachhaltigen Handels zwischen den Parteien vorgeschlagen. Diese würden Klauseln enthalten, welche die Einhaltung und wirksame Umsetzung der Umweltabkommen sowie der Grundrechte der Arbeitnehmer garantieren sollen. Auch seien Vorschläge zur Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Waldressourcen unterbreitet worden, so der Bundesrat. In der Schweiz fürchten insbesondere die Raps-Produzenten, dass billiges Palmöl das Rapsöl verdrängen könnte. Dazu sei anzumerken, dass die von der Schweiz im Rahmen der Verhandlungen erarbeiteten Konzessionen den möglichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt Rechnung tragen würden und mit der Agrarpolitik vereinbar seien. Nationalrat Jean-Pierre Grin hatte als Argumente gegen den Einbezug von Palmöl in den Freihandel die Abholzung des Regenwaldes, Menschenrechts-Verletzungen sowie die Auswirkungen auf die Ölsaaten-Produktion in der Schweiz vorgebracht. Im Mai hatten bereits mehrere Organisationen die Petition "Kein Freihandelsabkommen mit Palmöl aus Malaysia" mit 20'000 Unterschriften eingereicht.

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