21.10.2022
Schoggigesetz-Nachfolge: Vernehmlassung ist eröffnet
Die Vernehmlassung zur Umsetzung des WTO-Beschlusses zum Ausfuhrwettbewerb wurde eröffnet und dauert bis zum 19. Januar 2017.
Exportsubventionen für verarbeitete Agrarprodukte müssen gemäss Beschluss der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi vom Dezember 2015 bis Ende 2020 abgeschafft werden. Betroffen von diesem Verbot sind auch die Schweizer Ausfuhrbeiträge gemäss Schoggigesetz, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) heute Freitag mitteilte. Der Bundesrat habe das WBF beauftragt, die Vernehmlassung für ein Massnahmenpaket zur Umsetzung des WTO-Beschlusses zu eröffnen. Neben der Anpassung des Bundesgesetzes über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (sog. Schoggigesetz) zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge sieht die Vorlage des Bundesrats Massnahmen vor, um die Wertschöpfung in der Nahrungsmittelproduktion zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit der Nahrungsmittelindustrie zu stärken. Zu diesem Zweck ist einerseits im Landwirtschaftsgesetz die Einführung einer neuen Stützung für Milch und Brotgetreide vorgesehen, die direkt an die landwirtschaftlichen Produzenten ausbezahlt werden soll. Die neuen Stützungsmassnahmen sollen durch eine haushaltneutrale Verschiebung ins Landwirtschaftsbudget der in der Finanzplanung für die Ausfuhrbeiträge vorgesehenen Mittel finanziert werden (67,9 Mio. Franken pro Jahr). Anderseits soll der Zugang der exportierenden Nahrungsmittelindustrie zu Rohstoffen in genügender Menge und zu international wettbewerbsfähigen Konditionen aufrechterhalten werden. Hierzu soll mittels einer Anpassung der Zollverordnung das Bewilligungsverfahren für den aktiven Veredelungsverkehr mit Milch- und Getreidegrundstoffen, für welche bisher Ausfuhrbeiträge ausgerichtet wurden, vereinfacht werden. Der Veredelungsverkehr ermöglicht die zollfreie Einfuhr von Rohstoffen für die Herstellung von Exportprodukten. Um möglichst rasch Planungssicherheit für die betroffenen Akteure zu erreichen, sollen gemäss BLW die Massnahmen per 1. Januar 2019 umgesetzt werden. Die Vernehmlassungsfrist dauere bis zum 19. Januar 2017.