5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Ständeratskommission verlangt Deklarationspflicht für Stopfleber

In der Schweiz soll die Einfuhr von Stopfleber nicht verboten werden. Es soll aber eine Deklarationspflicht eingeführt werden. So will es die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S).

(Pixabay)

Mit 9 zu 3 Stimmen entschied die WBK-S, eine Motion von SVP-Nationalrat Martin Haab (ZH) entsprechend abzuändern, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. In den Augen der Mehrheit bedeutet ein Einfuhrverbot für Stopfleber ein Konsumverbot. Denn gleichwertige Alternativen gäbe es nicht.
Wie der Bundesrat ist auch die WBK-S der Auffassung, dass ein Verbot in Konflikt mit internationalen handelsrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz treten würde. Die Kommissionsmehrheit bevorzugt deshalb eine Kennzeichnung. Die Minderheit der WBK-S plädiert für ein Verbot.
In der Schweiz werden derzeit Unterschriften gesammelt für eine Volksinitiative für ein Stopfleber-Importverbot. Hinter dem Begehren steht die Organisation Alliance Animale Suisse. In der Schweiz ist das «Stopfen» von Vögeln verboten. Nach Angaben der Alliance Animale Suisse importiert die Schweiz jährlich 200'000 Kilogramm Stopfleber.
Gegen Deklarationspflicht für Reptilienleder
Für Reptilienleder lehnt die Mehrheit der WBK-S eine Deklarationspflicht ab. Entsprechend beantragt sie ein Nein zu einer Motion von Nationalrätin Martina Munz (SP/SH). Die meisten importierten Reptilienlederwaren entsprächen den international anerkannten Tötungsstandards bereits, macht die Mehrheit geltend.
Die Kommissionsminderheit will die Motion annehmen. Sie ist der Ansicht, dass eine freiwillige Deklaration nicht genügt. Die Kommission beschloss ihren Antrag auf Ablehnung mit 8 zu 3 Stimmen.
Auch die von Nationalrätin Meret Schneider (Grüne/ZH) mit einer weiteren Motion verlangte Deklarationspflicht von affenquälerischen Kokosprodukten lehnt die Mehrheit der Ständeratskommission ab, mit 8 zu 4 Stimmen. Die Mehrheit hält eine glaubwürdige Umsetzung einer Deklarationspflicht kaum für möglich, wie es in der Mitteilung hiess.
Bei Produkten, die Bestandteile von Kokosnüssen enthielten, sei eine Rückverfolgbarkeit kaum zu gewährleisten. Auch wäre ein Kontrollapparat im Ausland nötig. Die Minderheit möchte die Motion annehmen.

ifm - Automation is orange

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.