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Der Kanton Freiburg fördert die Innovation in der Agrar- und Lebensmittelbranche

Der Kanton stellt zur Innovationsförderung von Projekten mit einer positiven Wirkung auf die Wirtschaft und Nachhaltigkeit des Kantons CHF 30'000 zur Verfügung.

Ob erfahrene/-r Akteur/-in in der Branche oder angehende/-r «Food»-Unternehmer/-in: Zögern Sie nicht, reichen Sie Ihre Idee ein! Welche Projekte werden unterstützt? Die Projekte müssen in folgenden Themenbereichen angesiedelt sein: Landwirtschaft und Industrie 4.0, Biomassenverwertung und Verbindung zwischen Konsument/-innen und Erzeugnissen. Wer kann seine Idee einreichen? Jede/-r Unternehmer/-in der Agrar- und Lebensmittelbranche kann einen Antrag auf einen Innovationsscheck stellen. Mindestens ein Unternehmen/Partner muss im Kanton Freiburg ansässig sein. Partnerschaften sind ausdrücklich erwünscht. Wie reiche ich meinen Antrag ein? Alle Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter food.fr.ch. Teilnahmefrist ist der 21.11.2022. Für mehr Informationen stehen Ihnen Nadine Lacroix Oggier (nadine.lacroix@clusterfoodnutrition.ch) und Thomas Rime (Thomas.Rime@fr.ch) zur Verfügung.

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