23.03.2023
Bund will mehr Wettbewerb bei der Absatzförderung
Bei der Absatzförderung will der Bund künftig nur noch 40 Prozent an Absatzförderungsmassnahmen bezahlen. 50 Prozent erhalten nur "besonders förderungswürdige" Vorhaben, die durch ein Punktesystem eruiert werden.
Der Bundesrat hat am 7. Februar ein Verordnungspaket mit 19 Verordnungsrevisionen in die Vernehmlassunge gegeben. In der Absatzförderungsverordnung schlägt der Bund vor, die Zuteilung der Mittel neu aufgrund von Förderschwerpunkten festzulegen. Er will sich künftig statt zu 50 Prozent nur noch zu 40 Prozent an Absatzförderungsmassnahmen beteiligen. «Besonders förderungswürdige Vorhaben» sollen weiterhin mit bis zu 50 Prozent unterstützt werden können. Welche Prozent besonders förderungswürdig sind, soll mit einem neu einzuführenden Punktesystem eruiert werden. Bewerten will der Bund dabei die potenzielle Wertschöpfungswirkung, die Qualität aus Marketingsicht, die Kosteneffizienz und die in den Vorjahren erzielten Ergebnisse. Finanzhilfen der Kantone und Gemeinden sollen künftig nicht mehr als eigene finanzielle Mittel geltend gemacht werden können. Neu will der Bund «ergänzende Kommunikationsprojekte» unterstützen. Damit sind Projekte gemeint, die innovative Ansätze bezüglich Zielgruppen, Kommunikationsbotschaften, Kooperationen und Partnerschaften oder Kommunikationsmitteln verfolgen. Man wolle mit der Verordnungsänderung «mehr Wettbewerb um die Mittel und eine stärkere Orientierung an Leistung und erzielten Ergebnissen» erreichen, schreibt der Bund. 2015 gab der Bund für die Qualitäts- und Absatzförderung insgesamt 61 Millionen Franken aus. Die grössten Empfänger sind die Bereiche Käse mit 23,3 Mio. Franken, Milch und Butter mit 8 Mio. Franken, Fleisch mit 6 Mio. Franken, Wein mit 2,9 Mio. Franken und Obst mit 2,3 Mio. Franken. Daneben werden auch übergreifende Massnahmen wie Bio, IP, AOP/IGP-Produkte oder überregionale Projekte unterstützt.
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