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Selbstkontrolle für Pestizidrückstände

Pestizidrückstände in Lebensmitteln sind von hohem öffentlichen Interesse. Im Rahmen der Selbstkontrolle müssen Betriebe Rückstandsanalysen durchführen. Ein sinnvolles Überwachungsprogramm ist aber komplex und benötigt Informationen und Fachwissen.

Aus wirtschaftlichen, den Umweltschutz betreffenden und gesundheit­lichen Motiven ist das Thema Pflanzenschutzmittel und deren Rückstände in Lebensmitteln von grossem öffentlichen Interesse. Beispielsweise wird das Thema im Zusammenhang mit der Trinkwasserinitiative, welche im vergangenen März zustande gekommen ist, auf breiter Ebene diskutiert. Alle genehmigten Pflanzenschutzmittel sind in der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) aufgelistet. In der Verordnung über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPRH) werden Höchstgehalte von einzelnen Pestiziden in verschiedenen Lebensmitteln definiert. Für deren Festlegung werden diverse Faktoren berücksichtigt, unter anderem die akute und chronische Toxizität der Wirkstoffe, oder die Exposition, die über den durchschnittlichen Verzehr des Lebensmittels ermittelt wird. Das Vorkommen von Mehrfachrückständen von Pflanzenschutzmitteln führt immer wieder zu Besorgnis in der öffentlichen Wahrnehmung. Durch kumulative Wirkung können Rückstände ein Gesundheitsrisiko darstellen, auch wenn sie unterhalb des Höchstwertes liegen. Gesetzlich gibt es keine Regelung bezüglich Mehrfachrückständen. In den Anforderungen von SwissGAP wird jedoch eine maximal zulässige Anzahl an Mehrfachrückständen von Pesti­ziden in einer Konzentration ≥ 0.01 mg/kg für einzelne Produkte vorgeschrieben. Bei der Biolandwirtschaft soll der Einsatz von chemisch-synthetischen Hilfsstoffen grundsätzlich vermieden werden. Einige nicht chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind in der Biolandwirtschaft zugelassen und werden in der Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft aufgelistet. Zur Beurteilung von Biolebensmitteln gelten für die erlaubten Pflanzenschutzmittel dieselben Grenzwerte wie bei konventionellen Lebensmitteln. Bei nicht erlaubten Pflanzenschutzmitteln wird neben dem gesetzlichen Höchstwert ein Interventionswert, der im Normalfall 0,01 mg/kg beträgt, definiert. Liegt der Rückstand unterhalb des Interventionswertes, kann das Produkt als Bio vermarktet werden. Liegt die Rückstandskonzentration zwischen dem Interventionswert und dem Höchstwert gemäss VPRH, muss eine Einzelbeurteilung erfolgen. Gute Landwirtschaftliche Praxis «Um sicherzustellen, dass die ge­setzlichen Vorschriften eingehalten werden, setzen wir auf gute Planung, Dokumentation und gezielte Spritzung», sagt Toni Suter, Qualitätsleiter beim Gemüseproduzenten Max Schwarz AG. Das Familienunternehmen ist seit über 80 Jahren im Gemüsebau tätig und produziert nach den Anforderungen von SwissGAP und Suisse Garantie. Ebenfalls wird seit 20 Jahren ein eigenständiger Bio-Betrieb geführt. Bei der Anwendung der Wirkstoffe muss sichergestellt werden, dass alle Pflanzen gleich behandelt werden. Dazu werden mit einem GPS-Sender ausgestattete Traktoren eingesetzt, welche die Spritzung überwachen. «Heute können Traktoren auf zwei Zentimeter genau fahren» sagt Suter. «In der Zukunft sollte es möglich sein, dass ein Roboter jede einzelne Pflanze erkennt und noch gezielter spritzen kann.» Bei der Planung vom Pflanzenschutz ist wichtig, dass die Abbauzeiten der eingesetzten Wirkstoffe beachtet werden. Je nach Witterung, wie zum Beispiel bei langer Trockenheit oder kalten Temperaturen, können sich die Wirkstoffe langsamer abbauen, als nach den von den Herstellern angegebenen Richtwerten. «In den letzten Jahren ist die Vermeidung von Mehrfachrückständen eine grosse Herausforderung im Gemüsebau», sagt Toni Suter. «Um die Anforderungen einzuhalten, müssen wir, im Widerspruch zur Antiresistenzstrategie, breiter wirkende Pflanzenschutzmittel den spezifischen teilweise vorziehen und diese dafür öfters einsetzen.» Risikoabschätzung Jeder Betrieb in der Lebensmittelkette ist zur Selbstkontrolle verpflichtet. Die Basis für ein Selbstkontrollkonzept zur Vermeidung von Rückständen ist eine auf den Betrieb zugeschnittene Gefahrenanalyse und eine Risikoabschätzung aller potentiellen Gefahren. Als Verifikation müssen Rückstände in einer dem Sicherheits­risiko und dem Produktum­fang angepasster Form analysiert werden. Bei SwissGAP sind Rückstandsanalysen ein zentraler Punkt in den Anforderungen. Für einzelne Früchte und Gemüse werden Pestizidanalysen pro definierten umgesetzten Mengen gefordert. Für Weisskohl wird zum Beispiel eine Analyse pro 2500 Tonnen vermarktete Menge gefordert, bei Himbeeren muss pro 75 Tonnen vermarkteter Menge eine Analyse gemacht werden. «Für die Verifikation arbeitet Max Schwarz AG mit dem Schweizerischer Obst- und Gemüse-Untersuchungs-Ring (SOGUR) zusammen», sagt Toni Suter. SOGUR ist Teil des Dienstleistungszentrums von Qualiservice GmbH, welche verschiedene Dienstleistungen für alle Arten von Qualitätskontrollen für die Früchte-, Gemüse- und Kartoffelbranche anbietet. Anhand der jährlichen Verkaufsmengen erstellt SOGUR einen individuellen und risikobasierten Probeplan, zieht selbstständig die Proben und lässt diese auf Rückstände analysieren. «Ich kann mich darauf verlassen, dass unsere Rückstandsüberwachung den gesetzlichen und den Label-Vorgaben entspricht. Neben den Analysenberichten von unseren Produkten erhalten wir auch Quartalsberichte mit statistischen Auswertungen der Resultate aller Untersuchungen innerhalb des Unter­suchungsrings», so Suter. Nicht überall werden so klare Vorgaben wie bei SwissGAP ge­- macht. Ebenso ist es nicht für alle Betriebe möglich, die Überwachung von Pestizidrückständen externen Firmen in Auftrag zu geben. Wie die Risikoabschätzung zu erfolgen hat und wie viele Verifikationsanalysen notwendig sind, ist nicht über alle Branchen festgelegt und liegt oft im Ermessen des Betriebes. Die IG Bio ist aktuell in der Entwurfsphase einer Leitlinie für eine Gute Verfahrens- und Herstellungspraxis zur Vermeidung von Rückständen in Bio Lebensmitteln, welche Bio-Unternehmen über alle Branchen das erforderliche Vorgehen im Rahmen der Selbstkontrolle aufzeigen soll. «Die Risikobewertung und die Vorgabe eines konkreten Plans zum Vorgehen sind nach dem BLV die entscheidenden Fragen, die wir noch beantworten müssen, wenn die Leitlinie offiziell bewilligt werden soll» sagt Dr. Karola Krell, Geschäftsführerin der IG Bio. «Eine für alle Unternehmen geltende Risikoeinschätzung und das Festlegen von Massnahmen ist aber sehr schwierig. Hier spielen die besonderen Umständen des Einzelfalls und auch in den jeweiligen Branchen eine grosse Rolle, so dass wir mit der Richtlinie nur eine Hilfestellung zur Umsetzung definieren wollten. Ob Erfahrungswerte oder andere Grundlagen für konkrete Vorgaben ausreichen, ist noch zu prüfen. Wann und in welcher Form die Leitlinie publiziert wird, steht daher leider noch nicht fest.» Pestizid Screening Die Entwicklung der Analysen- und Messsysteme der letzten 20 Jahre macht es möglich, dass mehrere hundert Substanzen mit nur zwei Messmethoden detektiert und quantifiziert werden können. Die Nachweisgrenzen für einzelne Pestizidrückstände liegen dabei häufig unter 0,01 mg/kg. Hat ein Betrieb festgelegt, welche Proben auf Rückstände analysiert werden sollen, stehen ihm diverse Auftragslabore zur Auswahl, welche Pestizid-Screenings anbieten. «Der Begriff Pestizid-Screening ist nicht geschützt, respektive ist nicht genau definiert, wie viele Substanzen damit erfasst werden müssen», sagt Dr. Thomas Gude vom Migros-Labor SQTS. Ein gutes Screening umfasse aber mehr als 500 Substanzen. Würden bestimmte Pestizide eingesetzt, sei es immer gut, sich vorher mit dem Labor auszutauschen, ob diese auch erfasst würden, sagt Gude. Die momentan noch am häufigsten verwendete Methoden sind GC/MS/MS und LC/MS/MS – sogenannte Target-Methoden. Sie sind sehr genau, erfassen aber nur das, was man vordefiniert hat. Alternativ liessen sich laut Gud sogenannte ToF-Systeme einsetzen. Diese weisen im Vergleich zu den Target-Systemen eine etwas schlechtere Genauigkeit auf, dafür kann damit ein Non-Target Screening durchgeführt werden. Das Non-Target Screening werde wohl an Bedeutung gewinnen, sagt Gude, weil man je länger je mehr auch auf weitere Metabolite achten wolle, die man vielleicht noch gar nicht alle kenne. Die Vielzahl der nachgewiesenen Stoffe, deren geringe Konzentration und die verschiedenen Materialien und Produkte schlagen sich bei Pestizid-Screenings auf die Genauigkeit und Verlässlichkeit der Resultate nieder. Ringversuche haben gezeigt, dass bei Einzelmethoden bis zu 30% In einem guten Pestizidscreening können mehr als 500 Substanzen mit einer Nachweisgrenze häufig unter 0,01 mg/kg analysiert werden.

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