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Zunehmende Asymmetrien beim Grenzschutz

Per Jahresende werden die Zollrückerstattungen laut «Schoggigesetz» abgeschafft. Ab 2019 wird zumindest noch ein Teil des Rohstoffpreisnachteils über eine private Branchenlösung kompensiert. Der aus dem Agrargrenzschutz resultierende Druck wird grösser – nicht nur im Export, sondern auch im Inland.

Die Asymmetrie des Grenzschutzes im Agrar- und Lebensmittelbereich wird zu einer zunehmenden Belastung für die Schweizer Nahrungsmittelindustrie. (Bild zvg)

Das Ende der Zollrückerstattungen gemäss «Schoggigesetz» kam nicht überraschend. Seit 2005 war klar, dass das System früher oder später abgeschafft werden muss. Nach dem an der WTO-Ministerkonferenz von 2015 beschlossenen definitiven Verbot ging es dann rasch. Die Schweiz setzt das Verbot nun weit vor Ablauf der Übergangsfrist um. Früchte des gemeinsamen Engagements Gleichzeitig mit der Abschaffung der Rückerstattungen treten am 1. Januar 2019 auch die Begleitmassnahmen des Bundes in Form der neuen Milch- und Getreidezulagen in Kraft. Mit vereinten Kräften setzten sich die Akteure der Wertschöpfungskette dafür ein, dass das Parlament die Summe der bislang an die Exporteure ausbezahlten Beträge ungekürzt ins Agrarbudget übertrug. Die Früchte dieser Zusammenarbeit sind auch in der jüngst in die Vernehmlassung geschickten Agrarpolitik 22+ sichtbar, welche eine Fortführung der Zulagen in der bisherigen Höhe vorsieht. Private Fonds Auf der Basis der neuen, nicht zweckgebundenen Zulagen einigten sich die Milch- und Getreidebranche auf eine private «Nachfolgelösung». So wichtig und begrüssenswert diese ist, so wenig lässt sich ein grundlegender Makel ausblenden, der ihr anhaftet. Dieser Makel besteht darin, dass in der Milchbranche Mittel zweckentfremdet werden, die künftig für den Ausgleich des Agrarschutz-Handicaps der Exporteure fehlen. Bei der technischen Umsetzung der privaten Nachfolge­lösung haben die Vertreter von Landwirtschaft, Verarbeitern und Exporteuren in den letzten Monaten intensiv und konstruktiv zusammengearbeitet. Diese enge Zusammenarbeit hat das Vertrauen in das Funktionieren des neuen Systems gestärkt und in vielen Bereichen auch das gegenseitige Verständnis für Anliegen und Sachzwänge der jeweils anderen Seite gefördert. Eine Fortführung des Austauschs unter den Akteuren ist in den Begleitgruppen, welche über die Verwaltung der Fondsgelder wacht, vorgesehen. Weniger Mittel für den Ausgleich Der Reduktion der Mittel für den Ausgleich des Handicaps der Schweizer Exporteure von Milch enthaltenden Verarbeitungsprodukten steht keine Reduktion des Grenzschutzes für den Rohstoff gegenüber. Damit wird die Situation künftig herausfordernder. In diesem Zusammenhang gewinnen die warnenden Worte des Berichterstatters der damaligen Aussenwirtschaftskommission wieder an Bedeutung, der 1974 in der Debatte um die Einführung des «Schoggigesetz» im Nationalrat sagte: «Die multinational operierenden Unternehmungen produzieren dort, wo sie die Ware ver­äussern wollen.» Zumindest für die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Exporteure, deren Rohstoffpreisnachteil bisher über das «Schoggigesetz» ausgeglichen wurde, gewinnt die aktive Veredelung an Bedeutung. Entsprechend wichtig ist die Vereinfachung dieses Verfahrens, das der Bundesrat ebenfalls per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt hat. Zunehmende Asymmetrien beim Grenzschutz Währenddessen werden an anderer Stelle mit dem Grenzschutz neue Rohstoffpreisnachteile ge-schaffen. So führt der Bund ebenfalls per 1. Januar 2019 einen neuen Mindestgrenzschutz für Zucker ein. Die negativen Auswirkungen dieser Massnahme betreffen vorerst den Inlandmarkt und Exporte in die EU und ab Herbst 2019 voraussichtlich auch Exporte in Nicht-EU-Staaten. Die Massnahme belastet die Schweizer Nahrungsmittelindustrie in den drei Jahren, auf welche sie befristet ist, insgesamt mit einem mittleren zweistelligen Millionen­betrag. Die Asymmetrie des Grenzschutzes im Agrar- und Lebensmittelbereich wird zu einer zunehmenden Herausforderung für die Schweizer Nahrungsmittelhersteller. Dies gilt auch mit Blick auf den Inlandmarkt. So ist dem kürzlich in die Vernehmlassung geschickten Begleitbericht des Bundesrats zur Agrarpolitik 22+ zu entnehmen: «Was den Handel mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten (…) betrifft, so wird die Europäische Union künftig verstärkt darauf drängen, die Zölle der Schweiz beim Import von EU-Produkten weiter abzusenken.» Der erläuternde Bericht macht hier zwar eine wichtige Feststellung. Allerdings fehlt das daraus zu ziehende Fazit.

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