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EU-Gericht: Kein Bio-Siegel für Halal-Fleisch

Fleisch aus rituellen Schlachtungen ohne Betäubung darf nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) nicht das EU-Bio-Gütesiegel tragen. Das betrifft sowohl halal wie koscher.

Wird ein Tier ohne Betäubung getötet, darf sein Fleisch nicht als Bio verkauft werden. (Symbolbild PIxabay)

Eine solche Schlachtmethode erfülle nicht die höchsten Tierschutzstandards, erklärten die Richter in Luxemburg am Dienstag. Zudem müsse das Vertrauen der Verbraucher in Bio-Erzeugnisse gewahrt werden.
Hintergrund des Falls war ein Rechtsstreit in Frankreich. Eine Tierschutzorganisation wollte dort erreichen, dass als halal - also nach islamischen Regeln - gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr damit beworben werden dürfen, dass sie aus «ökologischem/biologischem Landbau» stammen. Das zuständige Verwaltungsgericht bat den EU-Gerichtshof um Rat bei der Auslegung von EU-Recht.
Tierwohl spielt zentrale Rolle

Die Luxemburger Richter argumentierten nun, dass in den betreffenden EU-Verordnungen mehrfach betont werde, dass bei Bio-Fleisch das Tierwohl eine zentrale Rolle spiele. Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass die Betäubung die Technik sei, die das Tierwohl zum Zeitpunkt der Schlachtung am wenigsten beeinträchtige. Das Leiden werde erheblich verringert.

Rituelle Schlachtungen ohne Betäubung seien in der EU zwar aus Gründen der Religionsfreiheit erlaubt, führten sie weiter aus. Sie seien aber nicht geeignet, Schmerzen, Stress und Leiden der Tiere genauso zu mildern wie Schlachtungen mit Betäubung.

Bei der Schlachtung ohne Betäubung sei ein präziser Halsschnitt mit einem scharfen Messer erforderlich, damit das Tier nicht zu lange leiden müsse. Das Leiden der Tiere werde aber nicht so gering wie möglich gehalten, wie es die EU-Bio-Verordnung verlange. Das Bio-Logo könne hier also nicht verliehen werden.

Auch koscher betroffen
«Es gibt erfreulicherweise eine sehr große Anzahl von muslimischen Glaubensgemeinschaften, für die eine Schlachtung mit Betäubung und halal kein Widerspruch sind», erklärte der Deutsche Tierschutzbund gegenüber der Deutschen Presseagentur dpa. Stattdessen werde auf andere Vorschriften Wert gelegt, beispielsweise die Ausrichtung der Tiere nach Osten oder das Schlachten durch einen muslimischen Schlachter. Im Koran stehe zudem, dass die Tiere schonend behandelt werden müssten. Ein Betäubungsverbot gebe es nicht. Das Urteil betrifft nicht nur Halal-Fleisch, sondern auch koscheres Fleisch, bei dem die Tiere ohne Betäubung geschächtet werden. Der Zentralrat der Juden in Deutschland widerspricht dem EU-Gericht. Das Urteil sei «ein Schlag ins Gesicht für die jüdische Gemeinschaft und zeugt von einer großen Unkenntnis über das religiöse Schlachten», erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Religiöse Schlachtung und ökologische Tierhaltung oder Produktion schlössen sich keineswegs aus, die Bio-Zertifizierung hänge vielmehr von artgerechter Tierhaltung und -transport sowie der Fütterung ab. Es gebe keine wissenschaftliche Studie, die belege, dass Schächten schmerzhaft sei.

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