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Vernehmlassung zum Handelsabkommen mit Grossbritannien beginnt

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einem Handelsabkommen mit Grossbritannien eröffnet. Dieses war im Februar unterzeichnet worden.

Das Abkommen soll die Weiterführung der bestehenden Handelsbeziehungen nach dem EU-Austritt sicherstellen. Heute basieren diese massgeblich auf den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, die nach dem Brexit nicht mehr auf Grossbritannien anwendbar sein werden.

Das Vereinigte Königreich muss gemäss dem letzten Entscheid die EU bis spätestens 31. Oktober 2019 verlassen. Ein Austritt ohne Austrittsabkommen könne weiterhin nicht ausgeschlossen werden, schreibt der Bundesrat.

Das neue Handelsabkommen verhindere, dass in den bilateralen Handelsbeziehungen ein rechtliches Vakuum entstehe. Es berücksichtige die verschiedenen Szenarien für das künftige Verhältnis zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU.

Vorläufige Anwendung möglich

Falls nötig soll das Abkommen vorläufig angewendet werden, also vor der Beratung im Parlament. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. September. Die Botschaft will der Bundesrat dem Parlament noch im Herbst unterbreiten.

Das Handelsabkommen stellt weitgehend eine Kopie der handelsbezogenen Rechte und Pflichten dar, wie sie derzeit gemäss den bilateralen Abkommen Schweiz–EU gelten. Darüber hinaus sieht es exploratorische Gespräche zur künftigen Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen vor.

Das Vereinigte Königreich ist ein bedeutender Handelspartner der Schweiz. So war es 2018 der sechstwichtigste Absatzmarkt für Schweizer Warenexporte im Umfang von 8,8 Milliarden Franken.

Die Schweiz und Grossbritannien haben im Zusammenhang mit dem Brexit auch andere Abkommen abgeschlossen. So haben sie die Aufenthaltsrechte von Schweizer Staatsangehörigen in Grossbritannien und britischen Staatsangehörigen in der Schweiz über den Brexit hinaus gesichert.

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