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Betrugsschutz für Agrarprodukte soll stärker werden

Der Betrugsschutz für Agrarprodukte soll verstärkt werden. Neben den Kantonschemikern sollen nun auch private Kontrollbeauftragte gegen Fälle vorgehen können.

Neben Kantonschemikern sollen künftig private Kontrollbeauftragte gegen Betrugsfälle im Bereich der geschützten Bezeichnungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse vorgehen können. Das hat der Ständerat beschlossen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats ist einverstanden. Sie stimmte einer Motion von Ständerätin Géraldine Savary (SP/VD) mit 11 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Ressourcen der heute für die Kontrollen und die Missbrauchsbekämpfung zuständigen Kantonschemiker seien nicht ausreichend und müssten deshalb verstärkt werden. 1500 Produkte überprüft Heute vollziehen die Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker den Täuschungsschutz bei den geschützten Bezeichnungen. Neben den risikobasierten Stichprobenkontrollen werden regelmässig Kontrollkampagnen durchgeführt. So wurden 2015 nach Angaben des Bundesrats beispielsweise 1500 Produkte mit geschützten Bezeichnungen überprüft. Dabei wurden rund 300 Produkte beanstandet - etwa ein Fünftel.

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