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Einkaufstourismus: Freigrenze belassen

Die Freigrenze für die Wareneinfuhr aus dem Ausland soll weiterhin bei 300 Franken liegen. Die zuständige Ständeratskommission hat einer Standesinitiative des Kantons Thurgau keine Folge gegeben. Sie hofft künftig auf neue technologische Möglichkeiten

Die Initiative verlangt, dass bei sämtlichen Einfuhren im privaten Warenverkehr die Schweizer Mehrwertsteuer zu entrichten ist, sofern die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert wird. Der Kanton Thurgau argumentiert mit der Steuergerechtigkeit. Heute zahle der im Ausland einkaufende Kunde im Gegensatz zu jenem, der in der Schweiz einkaufe, keine Mehrwertsteuer. Administrativ enorm aufwendig  Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (Wak) sieht zwar das Problem des Einkaufstourismus. Sie will aber aus ökonomischen Gründen auf eine Anpassung beim System der Mehrwertsteuer-Freigrenze verzichten. Der Entscheid fiel mit 6 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Jede Anpassung am heutigen System bringe neue Schwierigkeiten mit sich. Sie seien administrativ enorm aufwendig und leicht zu umgehen. Zudem sei ihre Einhaltung für die Zollverwaltung entweder kaum oder gar nicht kontrollierbar. Hohe Preise sind schuld Damit deckt sich die Einschätzung der Kommission weitgehend mit einem kürzlich vom Bundesrat publizierten Bericht. Demnach lässt sich der Einkaufstourismus mit Massnahmen an der Grenze kaum eindämmen. Hauptgrund für den Einkaufstourismus seien die hohen Preise in der Schweiz im Vergleich zum benachbarten Ausland, schreibt er. Diese Differenz lasse sich mit Massnahmen an der Grenze nicht beseitigen. Konsumentinnen und Konsumenten würden auch bei einem schärferen Einfuhrregime zum Einkaufen ins Ausland fahren. Die ständerätliche Kommission behält sich vor, sich der Thematik erneut anzunehmen, wenn neue technologischen Möglichkeiten vorhanden sind, wie sie schreibt. Die Initiative kommt nun in den Ständerat.

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