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«Die Jurymitglieder haben nur so viel getrunken wie nötig»

Christoph Lienert vom Schweizer Brauerei-Verband hat für die Swiss Beer Awards die Jurierung organisiert, die am 25. und 26. Juni stattfand. 38 Jurymitglieder degustierten die 389 Biere.

alimenta: Sie haben die Jurierung der Biere organisiert. Wie degustiert man 389 Biere? Christoph Lienert: Wir haben acht Gruppen gebildet mit 3 bis 5 Personen, mit knapp 400 Bieren während zwei Tagen ergab das rund 24 Biere pro Gruppe und Tag. Bei der Verteilung der Biere auf die Gruppen wurde darauf geachtet, dass die Vertreter von Brauereien in der Jury nicht ein eigenes Bier bewerteten. Am Vormittag und Nachmittag wurde je mit einem Kalibrierbier begonnen, bei dem die Gruppenmitglieder das Beurteilungsschema gemeinsam durchgingen und ausfüllten, um bei der Beschreibung und Bewertung auf einem möglichst gleichen Level zu sein. Dann wurde mit Bierstilen begonnen, die am wenigsten Alkoholgehalt haben und am wenigsten komplex sind. Die Beschreibung des Bieres erfolgt objektiv, die Beurteilungskriterien wie die Intensität der Bitterkeit wurde unabhängig vom Bierstil angegeben. Bei der eigentlichen Bewertung wurde dann der Bierstil miteinbzogen: Ist die Bitterkeit typisch für ein Lagerbier oder zu stark oder zu schwach? Die individuellen Bewertungen wurden dann in der Gruppe diskutiert und gemeinsam eine finale Bewertung festgelegt. Haben die Juroren beim Degustieren alles Bier geschluckt? Ja, denn für die Bewertung spielt auch der sogenannte Nachtrunk eine Rolle, die Nachwirkung des Bieres im Mund nach dem Schlucken und auch der retronasale Eindruck, wenn das Aroma vom Mund durch die Nase zurückkommt. Aber es wurde nur ein Deziliter serviert, und die Jurymitglieder tranken nur so viel, wie nötig. Was wurde abgesehen von der Degustation noch beurteilt? Die Degustation mit den zehn Bewertungspunkten war das Wichtigste. Ein weiterer Bewertungspunkt war die Bieranalyse, die im Labor gemacht wurde, und ein weiterer die Prüfung der Etiketten gemäss dem aktuellen Schweizer Lebensmittelrecht. Gab es auch Biere, die aufgrund dieser Prüfung rausgefallen sind? Ja. In Extremfällen, wenn die Sachbezeichnung fehlt, also nicht einmal «Bier» draufsteht, oder wenn keine Zutaten oder Allergene angegeben wurden, dann schon. Oder auch, wenn der Alkoholgehalt viel höher war als deklariert.

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