06.09.2023
Lebensmittel können neu als «gentechfrei» deklariert werden
Lebensmittel tierischer Herkunft können neu mit dem Hinweis «ohne GVO» gekennzeichnet werden, wenn für die Fütterung keine gentechnisch veränderten Futterpflanzen verwendet wurden. Kritik gibts vom Konsumentenschutz.
Der Hinweis, dass bei der Fütterung keine gentechnisch veränderten Pflanzen zum Einsatz gekommen sind, verwirre die Konsumenten, kritisiert der Konsumentenschutz. (Symbolbild Pixabay)
Die Änderung hatte das Parlament verlangt. Vor drei Jahren überwies es eine entsprechende Motion an den Bundesrat. Dieser musste in der Folge die geltenden Regeln anpassen. Die Schweiz kennzeichnet GVO-freie Lebensmittel künftig auf ähnliche Weise wie die Nachbarländer.
Heute ist in der Schweiz die Kennzeichnung «ohne Gentechnik hergestellt» ausschliesslich dann erlaubt, wenn während des gesamten Herstellungsprozesses eines Lebensmittels vollständig auf die Verwendung von GVO verzichtet wird. Das gilt auch für Futtermittelzusätze wie Vitamine und Enzyme.
Umgekehrt musste bei ausländischen Produkten nicht deklariert werden, dass Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen verwendet worden sind. Dieser viel kritisierte Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Landwirtschaft soll nun beseitigt werden.
Diese und weitere neue Bestimmungen im Lebensmittelrecht treten am 1. Juli 2020 in Kraft, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte (foodaktuell berichtete).
Kritik des Konsumentenschutzes