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Gastronomiebranche: Neuer Lockdown würde vielen das Genick brechen

Gastrosuisse schlägt Alarm: Die Situation sei schon heute für viele Betriebe extrem schwierig. Ein zweiter Lockdown müsse unbedingt vermieden werden.

Die erneuten Verschärfungen des Bundesrates und einiger Kantone bringen das Gastgewerbe an den Rand des Untergangs. Ein zweiter Lockdown führe unweigerlich dazu, dass unzählige Betriebe in den Konkurs gingen und dass tausende Arbeitsplätze verloren gingen, warnte die Spitze des Branchenverbandes Gastrosuisse an einer Medienkonferenz vom 27. Oktober. «DAs Gastgewerbe steht kurz vor einem Kollaps», sagte Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer. Eine Mitgliederbefragung zeige, dass fast alle Betriebe weniger Umsatz als im Vorjahr erwirtschaftet hätten. Besonders schlimm sei die Situation in den grossen Städten, wo sich mehr als zwei Drittel der Betriebe in finanziellen Schwierigkeiten befänden. «Beinahe der Hälfte der Betriebe droht Anfang 2021 der Konkurs», sagte Platzer. in der Branche herrsche grosse Verzweiflung. Laut dem Bundesamt für Statistik seien im ersten Halbjahr 2020 bereits 33'000 Arbeitsplätze verloren gegangen, sagte Platzer. So wie es jetzt aussehe, würden weitere zehntausende Arbeitsplätze verschwinden. Verschiedene Vertreter der Gastronomie aus den Kantonen Wallis, Zürich und Basel bekräftigten dies. Der Präsident von GastroValais André Roduit sagte: «Unser Verband befürchtet eine Welle von Konkursen und von unseren Mitgliedern gehen alarmierende Signale aus.» Sollte laut Roduit die Situation anhalten und die Wintersaison nicht stattfinden können, befürchtet er einen allgemeinen Zusammenbruch der Branche und eine beispiellose Krise. Gastrosuisse fordert deshalb, dass kein zweiter Lockdown verhängt wird und dass keine verschärften Massnahmen erfolgen, deren Wirksamkeit von mit Daten belegt werden kann. Ferner müssten Härtefallmassnahmen schnell umgesetzt und vereinfachte Bewilligungen für Aussenbauten und Erweiterungen eingeführt werden. Wichtig sei auch eine rasche Umsetzung der Reduktion von Geschäftsmieten für die Zeit der behördlich verordneten Schliessung, ein Ausbau der Kurzarbeitsentschädigung und die Zulassung on Heizpilzen und Heizstrahlern, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

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