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Sesam-Rückrufe: Bauernverband kritisiert Kommunikation

In den letzten Wochen haben Schweizer Detailhändler verschiedentlich sesamhaltige Produkte wegen Ethylenoxid-Verunreinigungen zurückgerufen. Dabei wurde der Stoff oft als «Pflanzenschutzmittel» bezeichnet. Der Schweizerische Bauernverband (SBV) kritisiert diese Kommunikation als «kompletten Unfug».

Ethylenoxid sei kein Pflanzenschutzmittel, sondern ein «Biozid», mit dem namentlich in Indien Sesamsamen begast würden, schreibt der SBV am 22. Dezember in einer Mitteilung. Damit würden verpackte Lebensmittel vor Verderb geschützt, bevor sie in den Export gingen. Es komme in der Landwirtschaft nicht zum Einsatz. Tatsächlich ist Ethylenoxid in der Schweiz und Europa verboten. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hatte Ende November auf Anfrage erklärt, das «Pestizid» werde zur Desinfektion des Sesams verwendet. Pestizid wiederum ist allerdings gemäss der einschlägigen Literatur der Oberbegriff für alle Pflanzenschutzmittel. Darunter eingeteilt sind klassische Pflanzenschutzmittel, aber auch Biozide. Letztere werden unter anderem zur Haltbarmachung und Desinfektion von Lebensmitteln eingesetzt. Die Forschungsanstalt Agroscope wiederum schreibt auf ihrer Webseite, Pestizide seien Mittel, die eingesetzt würden, um die Gesundheit von Kulturpflanzen zu erhalten und ihrer Vernichtung durch Krankheiten und Schädlingsbefall vorzubeugen. Landwirtschaft zu Unrecht am Pranger Die «falsche Kommunikation» der Detailhändler zu ihren Rückrufen suggeriert laut SBV «völlig ungerechterweise», dass einmal mehr die Landwirtschaft die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten gefährde. Der Verband fordert die Detailhändler deshalb in seiner Mitteilung auf, ihre Kommunikation umgehend entsprechend zu korrigieren. Die Fälle bestätigen zudem laut Ansicht des SBV, dass die Schweiz immer mehr die Kontrolle über die Art und Weise der Produktion von Lebensmitteln verliere, wenn immer mehr davon importiert würden.

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