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Sind die strengeren Regeln für deutsche Schlachthöfe verfassungswidrig?

In den deutschen Schlachthöfen sollten eigentlich ab dem 1. Januar 2021 strengere Regeln gelten. Kritiker halten sie allerdings für verfassungswidrig. Nun nimmt sie das Bundesverwaltungsgericht unter die Lupe.

Wegen Coronafällen gerieten die prekären Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen in den Fokus. (Symbolbild Pixabay)

Als Reaktion auf massenhafte Fälle von Corona-Infektionen in deutschen Schlachthöfen hat die deutsche Politik kurz vor Weihnachten strengere Vorschriften für die Fleischindustrie beschlossen. Das neue Gesetz soll eigentlich am 1. Januar 2021 in Kraft treten und vor allem Ausbeutung und riskante Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen verhindern. Unter anderem ist ab dem kommenden Jahr der Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Billiglohn-Arbeitern verboten. Doch nun prüft das Bundesverfassungsgericht das Gesetz, wie lebensmittelzeitung.net unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur DPA berichtet. Laut Gericht liegen elf Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor. Wer die Beschwerdeführer sind, gab das Gericht nicht bekannt. Die Kritiker sehen das Gesetz als verfassungswidrig. So schrieb laut DPA der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen  in einer Stellungnahme an das Gericht, das Arbeitsschutzkontrollgesetz enthalte unverhältnismäßige und damit verfassungswidrige Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit der Firmen.

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