Waadtländer Wein darf nicht Champagne-Wein heissen

Die Winzer des Waadtländer Dorfes Champagne dürfen ihre Weine weiterhin nicht mit dem Vermerk «Commune de Champagne» verkaufen.

Die Winzer aus dem Waadtländer Dorf Champagne haben vor Gericht eine weitere Niederlage erlitten. Sie dürfen ihre Weine auch künftig nicht mit dem Vermerk «Commune de Champagne» vermarkten. Das hat das Verfassungsgericht des Kantons Waadt entschieden und damit den französischen Champagnerproduzenten Recht gegeben. Diese hatten gegen die neue geschützte Ursprungsbezeichnung (AOC) «Commune de Champagne» geklagt, die die Waadtländer Kantonsregierung Mitte Januar eingeführt hatte. Das Gericht entschied, dass der Name im Widerspruch zu den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU stehe.
Die Waadtländer Regierung hingegen sah keine Gefahr, dass die Weissweine von den rund 28 Hektaren Weinbergen nahe dem Neuenburgerseee mit dem französischen Schaumwein verwechselt werden könnten. Die Kantonsregierung hat die Möglichkeit, gegen den Entscheid des Verfassungsgerichts beim Bundesgericht Beschwerde einzulegen.
Die Waadtländer verloren im Rahmen des Bilateralen Abkommens mit der EU im Jahr 2004 das Recht ihre Weine mit dem Ortsnamen Champagne zu vermarkten. 

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