13.10.2022
Uniterre: Allgemeinverbindlichkeit für BOM-Reglemente nur unter Bedingungen
Uniterre verlangt, dass die Branchenorganisation Milch für ihre Reglemente zum Standardvertrag und zur Segmentierung keine Allgemeinverbindlichkeit mehr erhält, solange nicht gewisse Bedingungen erfüllt sind.
Die Westschweizer Bauernaktivstengruppe Uniterre fordert den Bundesrat dazu auf, die Allgemeinverbindlichkeit für die Reglemente Standardvertrag und Segmentierung der Branchenorganisation (BO) Milch nicht zu verlängern. Bedingung für eine Verlängerung müsse sein, dass die BO Milch Anstrengungen unternehme, um die Planungssicherheit und die Wertschöpfung für die Milchproduzentinnen und Milchproduzenten zu verbessern.
Weil die Motion von Ständerat Noser für «Verlässlichkeit des Standardvertrags der Branchenorganisation Milch» nicht umgesetzt werde, habe Uniterre mit der Grünen-Nationalrätin Meret Schneider eine Motion ausgearbeitet, die am 1. Oktober eingereicht worden sei, heisst es weiter.
Noser hatte verlangt, dass das Reglement zum Standardvertrag so geändert wird, dass der Milchlieferant vor der Ablieferung weiss, zu welchen Preisen er wie viel Milch in Kilogramm liefern kann. Ferner sollen Milchproduzenten auf auf die Lieferung von B-Milch verzichten können, ohne dass sie von den Milchhändlern bestraft werden.
Die Motion von Schneider verlangt, dass die Allgemeinverbindlichkeit für den Standardvertrag nicht mehr verlängert wird. Die BOM habe einen Beschluss der Parlaments, wonach B-Milch freiwillig werden soll, ignoriert.
Das Problem ist aus Sicht von Uniterre die Zusammensetzung der BO Milch. Dort seien die Milchproduzentinnen und -produzenten nicht angemessen vertreten.