Von den 18 Monaten Mutterschaftsurlaub können die letzten vier Wochen auch vom Partner oder der Partnerin bezogen werden. (Symbolbild Pixabay)
Die Migros und ihre Sozialpartner haben sich auf einen neuen Landes-Gesamtarbeitsvertrag von 2023 bis 2026 geeinigt. Erstmals ermöglicht die Migros damit ihren Mitarbeitenden eine flexible Elternzeit. Von den 18 Wochen Mutterschaftsurlaub können die letzten vier Wochen auch vom Partner oder der Partnerin bezogen werden – auch wenn diese Person nicht bei der Migros angestellt ist. Das teilte die Migros am Donnerstag mit.
Zudem wird der Vaterschaftsurlaub von drei auf vier Wochen erhöht. Der Mutter-/Vaterschaftsurlaub kann durch unbezahlten Urlaub verlängert werden. Neu haben Mitarbeitende auch die Möglichkeit, pro Jahr 10 zusätzliche Ferientage zu erwerben (auf Kosten des Lohnes). Ausserdem können sie alle fünf Jahre ein bis zu dreimonatiges, unbezahltes Sabbatical beziehen. Familien mit einem tiefen Einkommen erhalten zudem überobligatorische Kinderzulagen.
Der Landes-GAV der Migros erstreckt sich über mehrere Branchen und ist über diverse sozial- und vertragspartnerschaftliche Ebenen (Kaufmännischer Verband Schweiz, Metzgereipersonalverband, Landeskommission der Migros-Gruppe, Personalkommissionen) breit abgestützt, wie es in der Mitteilung weiter heisst.