Titandioxid sorgte unter anderem dafür, dass Kaugummis schön weiss waren. (Pixabay)
In der EU ist Titandioxid (E171) seit dem 7. Februar 2022 als Lebensmittelzusatz verboten, weil der Stoff das Erbgut schädigen kann. Noch bis zum 7. August 2022 dürfen Lebensmittel, die gemäß den vor dem 7. Februar 2022 geltenden Vorschriften hergestellt wurden, in den Verkehr gebracht werden. Nach diesem Zeitpunkt dürfen sie bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum auf dem Markt bleiben. Das teilte das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am Freitag mit.
Auch die Schweiz hat E171 als Lebensmittelzusatz verboten (
foodaktuell berichtete). Das Verbot trat am 15. März 2022 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft. Das heisst: Bis am 15. September 2022 dürfen Lebensmittel nach bisherigem Recht hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Danach ist eine Abgabe dieser Lebensmittel noch bis zum Ablauf ihrer Haltbarkeit möglich, wie es auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) heisst.
Titandioxid wurde bislang unter anderem als weißes Farbpigment und als Trägerstoff für andere Farbpigmente eingesetzt. So wurde es z. B. in Süsswaren, Überzügen und Dragees verwendet.