Konkret wurde per 1. Januar 2023 eine Lohnerhöhung von insgesamt 2.25% der betrieblichen Gesamt-Bruttolohnsumme ausgehandelt. Davon sind 1.75% generell als Teuerungsausgleich bis zu einem Brutto-Monatslohn von 6000 Franken pro Mitarbeitenden vorgesehen. Darüber liegende Gehälter erhalten maximal 105 Franken pro Monat. Die verbleibenden rund 0.5% sind für Einzellohnmassnahmen vorgesehen.
Darauf haben sich der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) als Arbeitgeberverband und der Metzgereipersonal-Verband der Schweiz (MPV) als Arbeitnehmerverband in ihren Lohnverhandlungen im Oktober geeinigt. Beschlossen wurde zudem die Zahlung einer Krisen-Einmalprämie von 300 Franken im Januar 2023 an alle Mitarbeitenden im ungekündigten Arbeitsverhältnis, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung heisst. Mit der Lohnerhöhung und der Krisen-Einmalprämie wolle man der Teuerung entgegenwirken.
Bereits auf den 1. Januar 2022 hatten sich die Sozialpartner auf Lohnanpassungen von 1% der Bruttolohnsumme geeinigt, um den Mitarbeitenden der Branche die Wertschätzung für die während der Pandemie geleistete Arbeit auch monetär auszudrücken.