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Keine Entschädigung für Schlachthöfe bei Seuchenausbruch

Schlachthöfe und andere Betriebe der Fleischindustrie sollen keine staatliche Entschädigung erhalten, falls sie wegen der Afrikanischen Schweinepest vorübergehend schliessen müssen oder finanzielle Einbussen erleiden. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) lehnt eine Motion aus dem Ständerat ab.

(Symbolbild Pixabay)

Die WAK-N fällte den Entscheid mit 14 zu 11 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Eingereicht hatte sie Ständerat Jakob Stark (SVP/TG); der Ständerat hatte sie mit 26 zu 10 Stimmen angenommen. In den Augen der Mehrheit der WAK-N ist es nicht ausgewogen, aufgrund behördlicher Anordnungen nur eine einzige Branche finanziell abzusichern, während etwa die Milchwirtschaft keine Unterstützung erhält.
Die Minderheit der WAK-N ist der Auffassung, dass die Schweiz durch die Afrikanische Schweinepest akut bedroht sei. Die Entschädigung bei einem Ausbruch der Seuche in der Schweiz käme dem Tierwohl zugute. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.
Der Bundesrat stellte sich ebenfalls gegen den Vorstoss. Bund und Kantone könnten nicht jedes unternehmerische Risiko durch Tierseuchen abdecken. Zudem gebe es private Versicherungslösungen.
Nach Angaben des Bundes gab es in letzter Zeit Ausbrüche von Afrikanischer Schweinepest in den Nachbarländern Deutschland und Italien. Die hochansteckende Viruserkrankung verläuft für Wild- und Hausschweine meist innert weniger Tage tödlich. Für Menschen ist sie nicht gefährlich.

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