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Mit Kontingenten und Verboten gegen Strommangel

Der Bundesrat will bei einer Strommangellage notfalls mit Verboten, Kontingenten und - als ultima ratio - Notabschaltungen reagieren. Ziel ist die Netzstabilität. Die Schritte sind als Notmassnahmen gedacht.

(Symbolbild Pixabay)

Mit den zeitlich beschränkten Massnahmen will die Landesregierung bei einem Mangel die Stromversorgung regeln, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die entsprechenden Verordnungsentwürfe gehen bis am 12. Dezember in eine verkürzte Vernehmlassung.
Einen Blackout gelte es um jeden Preis zu verhindern, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin vor den Bundeshausmedien in Bern. Zwar sei die Gefahr eines Strommangels aktuell gesunken, aber gebannt sei sie keineswegs.
Die Vorschläge des Bundesrats sind gemäss Parmelin für den Ernstfall gedacht. Dabei würden Schäden für die Wirtschaft möglichst eingeschränkt und Wettbewerbsverzerrungen vermieden.
Nach Möglichkeit vermeiden wolle man Berufsverbote für ganze Sektoren, sagte Bastian Schwark, Leiter Fachbereich Energie der Wirtschaftlichen Landesversorgung. Als Beispiel nannte er ein Betriebsverbot für Skilifte.
Zuerst Sparappelle
Die Strommangel-Verordnungen würden stufenweise in Kraft treten. Ziel bei allen möglichen Massnahmen seien optimal an die Situation angepasste Eingriffe. Zunächst einmal würde die Landesregierung dringende Sparappelle an die Verbraucherinnen und Verbraucher lancieren.
Dabei seien auch Einschränkungen im Komfortbereich wie etwa bei Objekt- oder Aussenbeleuchtungen möglich, sagte Parmelin. Auch Betriebsschliessungen wären möglich. Lebenswichtige Güter und Dienstleistungen dürften nicht wesentlich tangiert werden. Parmelin zeigte sich indessen erfreut über erste Erfolge der jüngsten Appelle und der Sparvereinbarung der Wirtschaft.
Kontingente für Grossverbraucher: Keine Ausnahmen
Als weitergehende Massnahme könnte der Bundesrat Kontingente für Grossverbraucher verfügen. Das würde 34'000 Verbraucher von über 100 Megawattstunden im Jahr treffen, die zusammen für etwa die Hälfte des gesamten Schweizer Stromverbrauchs stehen. Entschädigungen an betroffene Betriebe sieht der Bundesrat nicht vor.
Die Kontingentierung ist auf einen Tag oder einen Monat angelegt. Bei der Monatskontingentierung können Grossverbraucher das Kontingent nach ihren Bedürfnissen auf den Monat verteilt einsetzen. Ausnahmen von der Kontingentierung sind keine vorgesehen. Die Wirtschaft und insbesondere die Betreiber von Infrastrukturen für die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sind jedoch laut Bundesrat auf einen flexiblen Umgang mit Kontingenten angewiesen. Deshalb will der Bundesrat während diesem Winter versuchsweise in einem eingeschränkten Rahmen die Weitergabe von Kontingenten ermöglichen. Für den Winter 2023/24 strebt er eine umfassende Lösung an.
Auf dieser Stufe würden auch Einschränkungen etwa der Raumtemperaturen in Privathaushalten und Geschwindigkeitsbegrenzungen möglich. Eine Heizpolizei sei nicht geplant, versicherte Parmelin.
Erst die allerletzte Massnahme wären nach den Vorschlägen des Bundesrats Abschaltungen von Teilnetzen, wie Parmelin weiter sagte. Diese sollen einen Zusammenbruch des Gesamtnetzes und damit den Blackout verhindern. Ausgenommen von der jeweiligen Abschaltung eines Teilnetzes wären Blaulichtorganisationen und medizinische Grundversorger, soweit dies technisch machbar ist.

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