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Fünf weitere Spezialitäten unter EU-Herkunftsschutz

Ab Neujahr unterstehen fünf weitere regionale Spezialitäten aus der Schweiz in der EU der geschützten Ursprungsbezeichnung oder der geschützten geografischen Angabe. Im Gegenzug schützt die Schweiz rund 60 neue EU-Bezeichnungen.

Aus der Schweiz unterstehen neu Appenzeller Mostbröckli, Appenzeller Siedwurst, Appenzeller Pantli (Rohwurst), Berner Zungenwurst und das Freiburger Safranbrot Cuchaule einem geografischen Herkunftsschutz in der EU. Diese Aktualisierung der beiden entsprechenden Beschlüsse unterzeichnete der Gemischte Ausschuss des Agrarabkommens am Donnerstag,15. Dezember in Brüssel, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mitteilte. Die vier Fleischerzeugnisse verfügen über geschützte geografische Angaben, das Brot über die geschützte Ursprungsbezeichnung. Damit sind sie vor einer missbräuchlichen Verwendung ihrer Namen oder einer Nachahmung geschützt.
Die Schweiz wies nach BLW-Angaben im Ausschuss erneut darauf hin, dass die Aktualisierung weiterer Anhänge des Abkommens in beiderseitigem Interesse sei und rasch erfolgen sollte. So liessen sich Handelshemmnisse vermeiden. Das nächste Treffen des Gemischtes Ausschusses ist für den Herbst 2023 geplant.
Die geschützte geografische Angabe dokumentiert die Verbindung eines Lebensmittels mit seinem Herkunftsgebiet. Dabei muss nur ein Herstellungsschritt – Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung – im Herkunftsgebiet erfolgen. Unter dem Schutz der geografischen Angabe stehen neben den neu aufgenommenen Produkten zum Beispiel Bündnerfleisch, Glarner Kalberwurst oder Neuenburger Saucisson.
Die geschützte Ursprungsbezeichnung verlangt, dass jeder dieser Schritte in der entsprechenden Region erfolgt. Eine geschützte Ursprungsbezeichnung tragen dürfen etwa der Walliser Aprikosenschnaps Abricotine, der Berner Hobelkäse oder das Kardy-Gemüse aus Genf.
25 Produkte sind in der Schweiz mit der geschützten Ursprungsbezeichnung eingetragen, 17 mit der geografischen Angabe.

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