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Schweizer Süsswarenbranche fürchtet «etatistische Eingriffe» in die Werbung

Drohende Werbebeschränkungen, die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung und eine «mangelhafte» EU-Verpackungsrichtlinie - die Politik bereitet der Schweizer Schoggi- und Biscuitbranche Bauchweh.

(Symbolbild Pixabay)

Die beiden Branchenverbände Chocosuisse und Biscosuisse schlagen in ihrem aktuellen Newsletter Alarm. Hierzulande drohten «weitgehende etatistische Eingriffe in der Bewerbung von Lebensmitteln», heisst es. Der Hintergrund: Als Teil einer Revision des Lebensmittelgesetzes prüft das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) derzeit eine neue gesetzliche Grundlage zur Einschränkung von an Kinder und Jugendliche gerichteter Werbung für Nahrungsmittel mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt, sogenannte HFSS-Produkte (siehe Mehr zum Thema).
Die vorgeschlagene Änderung zielt auf eine staatliche Einschränkung von an Kinder und Jugendliche gerichteter Werbung für HFSS-Produkte gemäss den Nährwertprofilen der Weltgesundheitsorganisation WHO. Betroffen wären laut Chocosuisse/Biscosuisse hauptsächlich zuckerhaltige Getränke, Süssigkeiten wie Bonbons oder Biscuits, Joghurts, Glacés, Frühstückscerealien sowie salzige Snacks. «Politischer Widerstand gegen die neuesten Pläne des abtretenden Gesundheitsministers in der Schweiz» dürfte «vorprogrammiert sein», so die Branchenverbände.
Umstrittene Verpackungsrichtlinie
Kritisch sehen Chocosuisse und Biscosuisse auch den Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Der grösste Mängel des Vorschlags sei das geplante Verbot von marketingbedingten Verpackungskomponenten. Schliesslich sei die Präsentation der Ware eine der Schlüsselfunktionen einer Verpackung. Mit dem Vorschlag der EU-Kommission drohten eine Standardisierung von Verpackungen und Erschwernisse für Verpackungen von saisonalen Produkten, so die Verbände.
Auch unnötige Leerräume in Verpackungen will die EU-Kommission eliminieren. Lebensmittelverpackungen müssten aber  auch die Sicherheit und die Qualität berücksichtigen, schreiben die Verbände. In bestimmten Fällen seien aufgrund der Eigenschaften des Lebensmittels (z. B. Feuchtigkeit, Textur usw.) Leerräume erforderlich, um es intakt und sicher zu halten.
Entwaldungsverordnung: Aufwändige Nachweispflichten
Ab dem 30. Dezember 2024 dürfen in der EU Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt werden, wenn sie nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Das verlangt die EU-Entwaldungsverordnung. Sie gilt auch für Schweizer Schokolade, die in der EU verkauft wird. Die Umsetzungsfrist sei mit 18 Monaten sehr kurz, kritisieren Chocosuisse und Biscosuisse. Viele Fragen seien noch offen. So existiere beispielsweise das Informationssystem zur Handhabung der vorzulegenden Sorgfaltspflichterklärungen heute noch nicht. Zudem sei die geforderte Rückverfolgbarkeit bis zum Grundstück, wo der Rohstoff angebaut wurde, sehr aufwändig.
Mit Blick auf die Wichtigkeit des Exportmarkts EU sei es zwingend, dass rasch geklärt werde, wie die Schweizer Informationssysteme in die künftigen Systeme der EU eingepflegt werden könnten, sodass die Weiterleitung der relevanten Informationen automatisiert erfolgen könne und keine Handelshemmnisse entstünden, heisst es im Newsletter. Deshalb hätten die Verbände Chocosuisse und Biscosuisse die Behörden kontaktiert.

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