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Anklage gegen Züger Frischkäse

Die Züger Frischkäse AG aus Oberbüren SG soll unerlaubterweise «Polisherwasser» in die Thur abgeleitet haben. Dies wirft die St. Galler Staatsanwaltschaft dem Unternehmen vor.

Die Frage, ob die Thur durch "Polisherwasser" von der Züger Frischkäse AG verunreinigt wurde, muss wohl das Gericht entscheiden. Die Firma hat Einsprache gegen einen entsprechenden Strafbefehl erhoben und wehrt sich in einem Communiqué.
Am 7. September sei ein Strafbefehl wegen mehrfachen Vergehens gegen das Gewässerschutzgesetz des Bundes erlassen worden, bestätigte die St. Galler Staatsanwaltschaft gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht des «St. Galler Tagblatts» vom Montag.
Das Unternehmen soll insgesamt 61'000 Kubikmeter «Polisherwasser» in die Thur geleitet und so Entsorgungskosten eingespart haben. Die Staatsanwaltschaft verlangte im Strafbefehl eine bedingte Geldstrafe von 144'000 Franken sowie eine Busse von 10'000 Franken. Dazu kommen als Ersatzforderung eingesparte Entsorgungskosten von rund 73'000 Franken
«Keine Gesundheitsgefährdung»
In einem am Montagnachmittag verschickten Communiqué weist die Züger Frischkäse AG die Vorwürfe weitgehend zurück. Wasser aus der Frischkäseproduktion werde in einer Wasseraufbereitungsanlage auf den Firmengelände wieder aufbereitet und in der Produktion verwendet.
Fälschlicherweise sei während der letzten Bauphase vorübergehend gereinigtes «Prozesstrinkwasser» sowie kleine Mengen von Milchbestandteilen direkt der Thur, statt der öffentlichen Abwasserreinigungsanlage zugeführt worden. Das Unternehmen gehe von rund 50 Litern Milch auf 100'000 Litern «Prozesstrinkwasser» aus.
Es sei zu keinem Zeitpunkt ungereinigtes Molkenwasser eingeleitet worden. Als die Messungen leicht höhere Werte gezeigt hätten, seien sofort Gegenmassnahmen ergriffen worden. Das Wasser habe zu keinem Zeitpunkt toxische Substanzen enthalten, eine Gesundheitsgefährdung habe nicht bestanden.

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