5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Gentechnik: Behutsame Öffnung

Der Bundesrat will den Bedenken der Bevölkerung zum Einsatz von Gentechnik zur nachhaltigeren Nutzung von natürlichen Ressourcen Rechnung tragen.

Deshalb sieht er eine behutsame Öffnung einer risikobasierten Zulassungsregelung für mit neuen Züchtungstechnologien hergestellte Pflanzen und Saatgut vor, wie er am Mittwoch mitteilte. Das Zulassungsverfahren soll sich grundsätzlich am Vorschlag der EU-Kommission orientieren. Diese hatte im Juli dieses Jahres im Rahmen eines Gesetzesentwurfs vorgeschlagen, dass viele gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel künftig ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden können sollen.
In Abweichung zum EU-Entwurf möchte der Bundesrat jedoch stärkere Kontrollmechanismen einbauen. Die Vernehmlassungsvorlage soll – unter der Berücksichtigung dieser vom Bundesrat festgelegten Eckwerte – vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bis im Sommer 2024 ausgearbeitet werden.
In der Schweiz ist das Gentechnikgesetz 2004 in Kraft getreten. Seit Ende 2005 gilt hierzulande aufgrund einer Volksabstimmung ein Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen. Dieses wurde seither viermal verlängert, zuletzt bis Ende 2025.
Das Parlament hatte den Bundesrat im Frühjahr 2022 damit beauftragt, Zulassungsregeln vorzulegen, wie gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ohne artfremdes Erbmaterial vom Moratorium ausgenommen werden können. Dies allerdings nur, sofern sie einen Mehrwert hätten für Landwirtschaft, Umwelt und Konsumierende gegenüber herkömmlichen Züchtungsmethoden.
Importe sind bereits zulässig
In der Schweiz bereits heute zugelassen ist der Import von GVO-Lebens- und Futtermitteln. Nach Angaben des Bundesamts für Umwelt (Bafu) sind derzeit drei gentechnisch veränderte Maissorten und eine Sojasorte zugelassen, dazu einige Zusatz- und Verarbeitungsstoffe. Im Detailhandel sind diese aber nicht zu finden.
Für die Produktion von verarbeiteten Lebensmitteln (Convenience Food) sind in der Schweiz laut Bafu zwei Vitamine, zwei Labfermente und zwei Verarbeitungshilfsstoffe zugelassen, die mittels Gentechnik hergestellt werden.
Anders als in der EU und in der Schweiz sind genomeditierte Pflanzen etwa in den USA, Kanada, Brasilien, Argentinien und China den herkömmlichen Pflanzen gleichgestellt.

ifm - Automation is orange

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.