5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Strafe für Frankreichs Konservenbranche wegen Beschichtungen

Frankreichs Wettbewerbsbehörde hat Millionenstrafen gegen die Konservenbranche verhängt. Sie habe Hersteller zum Verkauf von Dosen mit gesundheitsbedenklicher Beschichtung gedrängt, obwohl ein Verbot bevorstand.

Quelle: Symbolbild Pixabay

Vor dem ab 2015 in Frankreich greifenden Verbot von Innenbeschichtungen mit Bisphenol A (BPA) hätten mehrere Branchenverbände während fünf Jahren auf die Industrie eingewirkt, erst ab 2015 und nicht früher Dosen ohne die Beschichtung anzubieten, teilte die Wettbewerbsbehörde am Donnerstag in Paris mit. Dabei hätten Supermarktketten den Wunsch gehabt, schon früher auf BPA-freie Konserven umzusteigen.
Verurteilt wurden die Verbände und eine Reihe von Herstellern, darunter Bonduelle, General Mills und Unilever, ausserdem für das Bestreben, vor 2015 auf den Konserven nicht zu vermelden, ob diese noch BPA enthalten oder nicht. Der Versuch, auch die Supermarktketten in diese Strategie einzubeziehen, ging laut der Wettbewerbsbehörde aber nicht auf. Zusammengerechnet summieren sich die Strafen auf knapp 20 Millionen Euro.
Dabei ist Frankreich mit dem Verbot von Bisphenol A in Konserven weiter Vorreiter. EU-weit und in Deutschland gibt es ein solches Verbot trotz wachsender Bedenken hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen von BPA nicht. So hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im vergangenen Sommer eine Neubewertung von BPA veröffentlicht, das demnach in Lebensmitteln ein Gesundheitsrisiko darstellt.
Die EU-Behörde plädiert für massiv geringere Grenzwerte, die EU-Kommission kann nun mit den Mitgliedsstaaten über striktere Regeln beraten.

Eigenwerbung Veranstaltungen Eigenwerbung Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.