Switzerland, Bern, 09.03.2011 Frühlingssession. © 2011 Béatrice Devènes
Quelle: © 2011 Béatrice Devènes
Der Bundesrat wird beauftragt, die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung dahingehend anzupassen, dass für neuartige, Lebensmittel die Möglichkeit von Tests eingeführt wird, um frühzeitig das Innovationspotenzial abschätzen zu können. Der Schutz der Gesundheit und die Lebensmittelsicherheit geniessen dabei oberste Priorität.
So steht es in der Motion der früheren Nationalrätin Meret Schneider (Grüne/ZH), die der Ständerat am Dienstag, 27. Februar oppositionslos überwiesen hat. Der heutige lange Bewilligungsprozess hemme Innovationen, sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) namens der vorberatenden Kommission. Die zuständige Kommission des Ständerates ging davon aus, dass eine solche Testmöglichkeit die Innovationsfähigkeit der Schweiz im Agrar- und Lebensmittelbereich fördern würde.
Novel Foods müssten rechtssicher getestet werden können, damit Unternehmen sähen, ob sich die Investition in ein solches neuartiges Lebensmittel lohne, hatte Schneider die Motion begründet. Heute dürften neuartige Lebensmittel nur in Verkehr gebracht werden, wenn die EU-Kommission oder der Bund sie bewilligt hätten. Das gelte auch für Pre-Market-Tests.
Auch der Bundesrat stellte sich hinter die Motion. Der internationale Markt für neuartige Lebensmittel sei dynamisch, sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider. Der Bundesrat ist nun gefordert, die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung anzupassen.